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Öffnung der Kitas/Gesundheitsformular zum Ausdrucken (18.6.20)

Rubrik:

Kinderbetreuung

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Bild einer Spielecke für kleine Kinder

Bild einer Spielecke für kleine Kinder

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat beschlossen, dass Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege ab dem 29. Juni 2020 zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren sollen. Die jeweilige Situation vor Ort soll dabei maßgeblich für den zeitlichen und organisatorischen Rahmen sein, in dem die Betreuung stattfinden kann.

Oberste Priorität hat weiterhin der Schutz der Gesundheit.

Es gelten die Grundlagen für den Kita-Betrieb des Kultusministeriums ab 29. Juni 2020, diese sollen auch für das kommende Kindergartenjahr 2020/21 ihre Gültigkeit haben, sofern es nicht aus Gründen des Infektionsgeschehens wieder zu Einschränkungen oder zu weiteren Erleichterungen kommt.

Unter anderem bedeutet das, dass auf eine möglichst konstante und stabile Gruppenzusammensetzung geachtet werden soll. Im Regelfall besuchen die Kinder die Gruppe, die sie vor Schließung der Kita besucht haben. Neuaufnahmen von Kindern und deren Eingewöhnung können wieder erfolgen.
Eine Abstandsregelung für die Kinder gibt es nicht, Erwachsene untereinander sollen das Abstandsgebot (1,5 Meter) einhalten.

Für den Kita-Betrieb sowie die Kindertagespflege ist wesentlich, dass ausschließlich gesunde Kinder ohne Anzeichen der Krankheit SARS-CoV-2 betreut werden. Häufige Symptome sind Störungen des Geruchs- und Geschmacksinns, Fieber oder Husten. Auch das Personal muss gesund sein, ebenso die Eltern oder andere Personen, die das Kind zur Kinderbetreuung bringen, sowie sämtliche Mitglieder des Hausstandes.

Mit Beginn des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen ab dem 29. Juni 2020 sowie zu Beginn des neuen Kindergartenjahres haben die Eltern und alle Beschäftigten eine entsprechende schriftliche Erklärung abzugeben, die dokumentiert wird.

 

Das Formblatt für diese Erklärung erhalten Sie von der jeweiligen Betreuungseinrichtung. Sie finden es auch hier im Anhang zum Ausdrucken.