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Keine Verstöße (27.10.20)

Rubrik:

Das Ordnungsamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Ortsmitte mit Rathaus

Ortsmitte mit Rathaus

Die schwerpunktmäßige Überwachung von Quarantänepflichten, zu der das Sozialministerium im Rahmen einer landesweiten Schwerpunktaktion für Mitte vergangener Woche aufgerufen hatte, wurden auch in Oftersheim durchgeführt. Dabei kontrollierten die Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdiensts (GVD) am Mittwoch und Donnerstag (21. und 22. Oktober) insgesamt 22 Personen, für die eine häusliche Isolation angewiesen worden war. An beiden Kontrolltagen konnten keine Verstöße festgestellt werden.

Die Kommunen als Ortspolizeibehörden ordnen eine Quarantäne nur für Reiserückkehrer an. Personen die im engen Kontakt mit Infizierten standen oder selbst positiv auf das Coronavirus getestet wurden, werden direkt vom Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises in Quarantäne versetzt.

Generell aber gilt, dass Betroffene ihre Wohnung in dem angegebenen Zeitraum nicht verlassen dürfen und zu Familienmitgliedern Abstand halten müssen. Es darf auch kein Besuch empfangen werden.

Die Gemeinde Oftersheim weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass jeder Verstoß gegen solche Quarantäneanordnungen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann und im Falle eines Verstoßes konsequent zur Anzeige beim Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises gebracht wird.