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Corona-Krise: Allgemeinverfügung angepasst (2.11.20)

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Der Bürgermeister informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Rathaus

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Seit Dienstag, 27. Oktober 2020, gilt neben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg die Allgemeinverfügung der Gemeinde Oftersheim.
Die Allgemeinverfügung ist jetzt der aktualisierten Corona-Verordnung vom 02.11.2020 angepasst worden.

In der aktuellen Corona-Verordnung des Landes ist u.a. unter § 1a (Befristete Maßnahmen zur Abwendung einer akuten Gesundheitsnotlage) geregelt, dass die Benutzung öffentlicher und privater Sportanlagen und Sportstätten, einschließlich Fitnessstudios, Yogastudios, Tanzschulen, und ähnliche Einrichtungen sowie Bolzplätze im November nicht erlaubt ist.

Ausnahmen: Eine Nutzung für den Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts, außerdem zu dienstlichen Zwecken, für den Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen- und Profisport ist allerdings erlaubt. Somit ist auf dem TSV-Sportplatz Individualsport für maximal 10 Nutzer gleichzeitig erlaubt.

In der Allgemeinverfügung der Gemeinde Oftersheim ist geregelt, dass die öffentlichen Einrichtungen (Kurpfalzhalle, Karl-Frei-Halle, Rose-Saal, Mannheimer Straße 59) generell geschlossen bleiben.

Bürgermeister Jens Geiß bittet um Verständnis und betont die Dringlichkeit: „Es ist nicht einfach für die Kommunen, alle Regeln auf die lokale Ebene herunter zu brechen. Wir wollen Individualsport nicht untersagen, natürlich soll jeder allein oder zu zweit in Wald und Feld joggen gehen können, das ist nach derzeitiger Lage auch das gute Recht. Aber wir haben eben auch im November einen Teil-Lockdown, mit dem wir hoffen, die Zahl der mit Corona-Infizierten wieder zu senken. Dazu gehört, dass Menschenansammlungen vermieden werden sollen. Einerseits habe ich Verständnis dafür, dass jeder ein Schlupfloch sucht, um seine eigenen Interessen doch noch zu verwirklichen. Andererseits gibt es ein gesamtgesellschaftliches Interesse, die Pandemie einzudämmen. Und ich denke, das oberste Gebot der Stunde sollte lauten: Wir übernehmen Verantwortung füreinander und schützen die Schwächeren unter uns. Dann müssen wir Schutzmaßnahmen befolgen.“

Die Verwaltung war verpflichtet, eine Allgemeinverfügung zu erstellen, weil im Rhein-Neckar-Kreis der Inzidenzwert (der mit Corona Infizierten) von 50 überschritten wurde. Um die Pandemie einzudämmen, sind in der Allgemeinverfügung weitere Schutzmaßnahmen für Oftersheim geregelt:

Es gilt u.a. eine Maskenpflicht in öffentlichen Bereichen, bei denen nicht immer der erforderliche Abstand eingehalten werden kann. Dazu gehören etwa unterschiedliche Wartebereiche, z.B. vor Geschäften oder Kindertagesstätten und Schulen, aber auch in Sportstätten und auf dem Wochenmarkt.

Die komplette Allgemeinverfügung, die immer wieder aktuell gehalten wird, finden Sie auf der Gemeinde-Homepage www.oftersheim.de unter Corona-Krise.