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Baden-Württemberg verhängt allgemeine Ausgangsbeschränkung (11.12.20)

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Informationen zum Coronavirus

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Ordnungsamt
Landesregierung Baden-Württemberg

Baden-Wuerttemberg Fahne

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Wie aus der aktuellen Persse zu entnehmen ist, gilt ab Samstag in  Baden-Württemberg eine allgemeine Ausgangsbeschränkung im ganzen Land. Das kündigt Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann an. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung sei von 20 bis 5 Uhr nur noch aus "triftigen Gründen" erlaubt, sagt der Grünen-Politiker. Auch tagsüber solle man sich nicht ohne Gründe draußen aufhalten. Der öffentliche Ausschank von Alkohol wird untersagt.

Nur über Weihnachten – vom 23. bis 27. Dezember – sei der Besuch von privaten und religiösen Veranstaltungen auch nachts erlaubt, sagte Kretschmann. Die Maßnahmen sollen vorerst für vier Wochen gelten.

Weitere Infos hier: Corona-VO Baden Württemberg