Rubrik: | Das Wahlamt informiert |
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Wahlamt |
Ort: | Rathaus Oftersheim |
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Zwölf Parteien im Wahlkreis 40 (Schwetzingen) zur Landtagswahl zugelassen
Die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg findet am Sonntag, 14. März 2021, statt. Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung vom 19. Januar 2021 zwölf Parteien im Wahlkreis 40 (Schwetzingen) zur Landtagswahl zugelassen.
Wahlbenachrichtigungsschreiben wurden bis 21. Februar 2021 verschickt
Nach dem Landtagswahlgesetz ist wahlberechtigt, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, das 18.Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Nicht wahlberechtigt sind die in einem anderen Bundesland mit der einzigen Wohnung oder der Hauptwohnung sowie die im Ausland lebenden Deutschen. Dasselbe gilt für die Staatsangehörigen der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), auch wenn diese in Baden- Württemberg leben. Alle Wahlberechtigten haben bis spätestens Sonntag, 21. Februar 2021, ein Wahlbenachrichtigungsschreiben erhalten. Wer bis zu diesem Termin nicht über eine Wahlbenachrichtigung verfügt, aber der Auffassung ist, wahlberechtigt zu sein, sollte sich beim Wahlamt (Tel. 597-0, wahlamt@oftersheim.de), erkundigen, ob er in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Im Übrigen wird das Wählerverzeichnis in der Zeit vom Montag, 22. Februar, bis Freitag, 26. Februar 2021, im Wahlamt während den allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Da der Publikumsverkehr im Bürgermeisteramt aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus bis zum Wahltag eingeschränkt bleiben wird, wird – bei einer gewünschten Einsichtnahme – um vorherige Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail (06202/597-0, wahlamt@oftersheim.de) gebeten.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Beantragung über die Gemeindewebsite
Die Mitarbeiterinnen des Wahlamtes haben bereits über 2.800 Briefwahlanträge entgegengenommen und bearbeitet, was pandemiebedingt eine Rekordzahl darstellt – insbesondere zu einem so frühen Zeitpunkt vor einer Wahl. Entsprechende Anträge können Wahlberechtigte, die per Briefwahl abstimmen möchten, mittels ausgefülltem und unterschriebenem Wahlbenachrichtigungsschreiben gestellt werden oder durch Aufruf des nachfolgenden Links „Wahlscheinantrag zur Landtagswahl“. Die Beantragung der Briefahlunterlagen per Internet ist, von einzelnen Wartungsarbeiten des Kommunalen Rechenzentrums KOMM.ONE abgesehen, rund um die Uhr möglich.
Beantragung per QR-Code
Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein QR-Code, der mit dem Smartphone gescannt werden kann. Sofort wird man auf eine Seite umgeleitet, auf der die persönlichen Daten bereits befüllt sind und man mit wenigen, leichtverständlichen Schritten seine Briefwahlunterlagen bestellen kann.
Persönliche Beantragung im Rathaus
Von einer persönlichen Beantragung der Briefwahlunterlagen bittet das Wahlamt zwar aufgrund der aktuellen pandemiebedingten Einschränkungen des Publikumsverkehrs im Rathaus abzusehen, dennoch ist diese – möglichst nach Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail (06202/597-0, wahlamt@oftersheim.de) – möglich.
Zustellung der Briefwahlunterlagen
Der beantragte Wahlschein samt Briefwahlunterlagen wird unverzüglich an die Wohnanschrift oder an eine andere Versandanschrift durch die Deutsche Post AG zugestellt. Der rote Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG entgeltfrei befördert. Er sollte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, 11. März 2021) an das Wahlamt zurückgesandt werden. Es wird empfohlen, den Wahlbrief am Wahlsonntag bis spätestens 18.00 Uhr in den Rathausbriefkasten, Mannheimer Straße 49, einzuwerfen. Mit Blick auf den zu erwartenden starken Anstieg des Briefwahlanteils steht ein zusätzlicher Briefkasten im Zugangsbereich des Rathauses bereit, der ausschließlich für den Einwurf von Briefwahlunterlagen vorgesehen ist.
Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen des Wahlamtes telefonisch unter 06202/597-0 bzw. per E-Mail unter wahlamt@oftersheim.de gerne zur Verfügung.
Mannheimer Str. 49
68723 Oftersheim
Telefon 06202 / 597-0
rathaus@oftersheim.de