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Letzte Hinweise zur Landtagswahl (14.3.21)

Rubrik:

Das Wahlamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Wahlamt

Ort:

Rathaus Oftersheim

Briefwahl

Briefwahl

Beantragung von Briefwahlunterlagen am Wahlwochende

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, kann ihm am Samstag, 13. März 2021, in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr vom Wahlamt ein neuer Wahlschein ausgehändigt werden. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

In Krankheits- oder Qurantänefällen bzw. bei Wahlberechtigten, die ohne Verschulden nicht ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, besteht am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wer für andere Personen einen Briefwahlantrag stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Aufgrund der aktuellen pandemiebedingten Einschränkungen des Publikumsverkehrs können Briefwahlunterlagen am Wahlwochenende nur nach Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail (06202/597-0, wahlamt@oftersheim.de) beantragt und/oder abgeholt werden.

 

Zustellung der Briefwahlunterlagen

Die am Wahlwochenende beantragten Briefwahlunterlagen werden unverzüglich durch einen Boten an die Wohnanschrift zugestellt. Das Wahlamt weist darauf hin, dass bei fehlender Unterschrift auf dem Wahlschein der Wahlbrief zurückzuweisen ist und bittet um entsprechende Sorgfalt. Wahlberechtigte, die nicht lesen können oder durch körperliche Beeinträchtigung gehindert sind, ihre Stimme abzugeben, können sich einer Vertrauensperson bedienen. Diese muss die Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl unterzeichnen.

Nach Möglichkeit sollte der Wahlbrief in den Briefkasten des Wahlamts, Mannheimer Straße 49, eingeworfen werden, um sicherzustellen, dass der Wahlbrief spätestens bis zum Wahltag, 18.00 Uhr, beim Wahlamt eingeht.

Mit Blick auf den zu erwartenden starken Anstieg des Briefwahlanteils steht ein zusätzlicher Briefkasten im Zugangsbereich des Rathauses bereit, der ausschließlich für den Einwurf von Briefwahlunterlagen vorgesehen ist.

 

Sprechzeiten des Wahlamts am Wahlwochenende

Das Wahlamt, Mannheimer Straße 49, ist am Wahlwochenende wie folgt besetzt:

    •  
  • Freitag, 12. März 2021, 08.00-18.00 Uhr
  • Samstag, 13. März 2021, 10.00-12.00 Uhr
  • Sonntag, 14. März 2021, 08.00-18.00 Uhr
  •  

Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen des Wahlamtes telefonisch unter 06202/597-0 bzw. per E-Mail unter wahlamt@oftersheim.de gerne zur Verfügung.

 

Wahlbezirke und Wahllokale

Aufgrund des pandemiebedingt stark angestiegenen Briefwähleranteils wurden für die Gemeinde Oftersheim die folgenden sieben allgemeine Wahlbezirke und sechs Briefwahlbezirke gebildet.

 

  • Wahlbezirk 01: Rose-Saal, Mannheimer Str. 95
  • Wahlbezirk 02: Karl-Frei-Sporthalle, Hardtwaldring 16

  • Wahlbezirk 03: Karl-Frei-Sporthalle, Hardtwaldring 16

  • Wahlbezirk 04: Kurpfalzhalle, Freiherr-vom-Stein-Str. 16

  • Wahlbezirk 05: Kurpfalzhalle, Freiherr-vom-Stein-Str. 16

  • Wahlbezirk 06: Kurpfalzhalle, Freiherr-vom-Stein-Str. 16

  • Wahlbezirk 07: Siedlerheim, Am Kuhbrunnenweg 1

 

  • Briefwahlbezirk 1: Verwaltungsgebäude, Bürgersaal, Eichendorffstr. 2
    • Briefwahlbezirk 2: Verwaltungsgebäude, Gewölberaum, Eichendorffstr. 2

    • Briefwahlbezirk 3: Gemeinschaftshaus, Mannheimer Str. 59, EG

    • Briefwahlbezirk 4: Kindertagesstätte Fohlenweide, Fohlenweide 20

    • Briefwahlbezirk 5: Albert-Schweitzer-Kindertagesstätte, Albert-Schweitzer-Str. 43

    • Briefwahlbezirk 6: Evangelischer Gemeindesaal, Eichendorffstr.

 

Auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben, das allen Wahlberechtigten bis 21. Februar 2021 zugestellt wurde, ist vermerkt, in welchem Wahlbezirk und welchem Wahllokal jede*r Wahlberechtigte seine*ihre Stimme abgeben kann. Mit Ausnahme des Siedlerheims sind alle Wahllokale rollstuhlgerecht.

 

Öffnungszeiten der Wahllokale

Die Wahllokale sind am kommenden Wahlsonntag von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Anschließend erfolgt die ebenfalls öffentliche Ermittlung des Wahlergebnisses in den Wahllokalen. Jedermann hat Zutritt zu den Wahlräumen, soweit dies ohne Störung des Wahlgeschäfts geschieht. Die Ermittlung des örtlichen Gesamtergebnisses erfolgt im Rathaus, das jedoch am Wahlsonntag nicht geöffnet ist. Die Präsentation der Wahlergebnisse erfolgt am Wahlabend über die Gemeindewebsite.

 

Stimmabgabe

Zur Stimmabgabe sind das Wahlbenachrichtigungsschreiben und/oder ein gültiger Personalausweis/Reisepass mitzubringen und ein Kugelschreiber mit blauer oder schwarzer Mine. Jede*r Wahlberechtigte hat eine Stimme und wählt damit in ihrem*seinem Wahlkreis eine*n Kandidat*in. Wie bereits bei der Landtagswahl 2016 wird es keine Stimmzettelumschläge geben. Der Stimmzettel ist nach dem Ausfüllen in einer Wahlkabine des Wahlraums so zu falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

 

Zutrittsverbot zum Wahlgebäude

Der Zutritt zum Wahlgebäude ist Personen untersagt, die

  • - in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind,

    • - typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen,

    • - sich in Quarantäne befinden,

    • - entgegen der geltenden Vorgabe keine Maske tragen, ohne dass eine Ausnahme hiervon vorliegt,

- entgegen der geltenden Vorgabe ganz oder teilweise nicht zur Angabe ihrer Kontaktdaten bereit sind.

 

Nachverfolgen der Wahlergebnisse am Wahlabend

Über diesen QR-Code sind die Wahlergebnisse am Wahlabend einsehbar.

Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten eines technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.
Link: https://wahlergebnisse.komm.one/02/produktion/wahltermin-20210314/08226062/html5/index.html