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Hunde im Naturschutzgebiet (21.4.21)

Rubrik:

Das Umweltamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Gemeinde Oftersheim - Umweltamt

Ein bislang unbekannter Hund attackiert eine Ziege. Bild eines Passanten

Ein bislang unbekannter Hund attackiert eine Ziege. Bild eines Passanten

Seit einiger Zeit weiden wieder Ziegen und Esel im Naturschutzgebiet Oftersheimer Dünen. Sie sollen Pflanzen abfressen, die hier nicht hingehören und damit ursprünglichen Dünenpflanzen und Tieren wieder mehr Lebensraum ermöglichen.
Die Herbana GmbH organisiert die Beweidung im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe und bittet Besucher auf der Koppel um Rücksichtnahme. Zum Schutz der Weidetiere gelten folgende Regeln:

  • Halten Sie die Tore geschlossen.
  • Bleiben Sie auf dem Weg.
  • Nehmen Sie Hunde an die Leine und nehmen Sie Hundekot mit.
  • Füttern Sie die Tiere nicht.

Anfang dieser Woche wurde eine Ziege von einem freilaufenden Hund attackiert (Foto), der Vorfall wurde von Passanten beobachtet. Die Herbana GmbH hat Anzeige bei der Polizei erstattet.

Die Fläche im Forstbezirk des Rhein-Neckar-Kreises auf dem Gebiet der Gemeinde Oftersheim, Gemarkung Oftersheim, ist Regionales Waldschutzgebiet und Erholungswald. Daher besteht hier für Hunde während der Balz, Brut- und Aufzuchtzeit bodenbrütender Vogelarten zwischen dem 1. Februar und dem 31. August generelle Anleinpflicht.

Das ist keine Schikane, sondern dient dem Schutz der im Wald lebenden Tiere. Diese Tiere sollten nicht von freilaufenden Hunden aufgescheucht oder gejagt werden. Damit sichern Sie auch das Überleben der Jungtiere.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Umweltamt unter Tel. 597-202.

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