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Erleichterungen in vielen Bereichen (8.6.21)

Rubrik:

Der Rhein-Neckar-Kreis informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Rhein-Neckar-Kreis

Rhein-Neckar-Kreis

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 3. Juni eine Änderung der Corona-Verordnung verabschiedet. Die neue Verordnung sieht – abhängig vom Infektionsgeschehen – weitere Lockerungen und Erleichterungen in vielen Bereichen vor, beispielsweise bei der Testpflicht.

Da der Inzidenzwert im Rhein-Neckar-Kreis konstant unter 35 liegt, sind ab dem 7. Juni 2021 unter anderem folgende Lockerungen möglich:

  • Wegfall der Testpflicht für die Außenbereiche von Gastronomie, Veranstaltungen (Open-Air) und Einrichtungen (z.B. Freibäder)
  • Feiern im Gastgewerbe bis 50 Personen innen und außen (ausgenommen sind Tanzveranstaltungen) mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis
  • Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 7 m²)
  • Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis zu 750 Personen außen
  • Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino u.ä.) außen bis 750 Personen
  • Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 750 Personen außen

Weitere Regelungen entsprechend der Öffnungsstufen 1-3:

  • Gastronomie: darf bis 1 Uhr öffnen. Innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln (Test-/Impf-Genesenennachweis im Innenbereich).
    Shisha- und Raucherbars: Rauchen nur im Freien erlaubt.
  • Treffen: Im privaten und öffentlichen Raum mit bis zu 10 Personen aus bis zu drei Haushalten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Vollständig geimpfte und genesene Personen zählen ebenfalls nicht zur Gesamtpersonenzahl dazu.
  • Einkaufen: Ohne vorherige Terminvereinbarung oder einen Nachweis über einen negativen Corona-Test, eine Impfung oder Genesung. Es gilt weiterhin eine Maskenpflicht in und vor den Geschäften und eine begrenzte Kundenzahl, die sich nach der Größe der Verkaufsfläche richtet. Besondere Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmengen erwarten lassen, sind nicht erlaubt.
  • Freizeit: Lockerungen bei Bibliotheken und Büchereien, Archiven, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten. Bitte erkundigen Sie sich vor einem Besuch vorab über die dort geltenden Vorgaben.
  • Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports sind im Freien mit bis zu 500 Zuschauerinnen und Zuschauern sowie innerhalb geschlossener Räume mit bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauern gestattet (Test- und Hygienekonzept).
  • Sport: Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten sowie Fitness- und Yogastudios sowie vergleichbare Einrichtungen ist für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport allgemein gestattet (Test- und Hygienekonzept)