HINWEIS:
Diese Mitteilung ist bereits älter als ein Jahr und daher möglicherweise nicht mehr gültig.

Sportbetrieb in öffentlichen Einrichtungen/Hallen (29.6.21)

Rubrik:

Die Gemeindeverwaltung informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Kurpfalzhalle

Kurpfalzhalle

Der Sportbetrieb in öffentlichen Einrichtungen/Hallen ist wegen der niedrigen Inzidenzen deutlich gelockert worden.  Voraussetzung sind aber immer noch die Vorgaben des Landes Baden-Württemberg, die in der gültigen Corona-Verordnung festgelegt sind.

Es gilt auch weiterhin: Abstand halten, Hygiene beachten, medizinische Maske tragen, Corona-App nutzen und regelmäßig lüften.
Bei der Sportausübung besteht keine Maskenpflicht, jedoch aber beim Betreten und Verlassen der Sportstätte.

Es gelten die Hygienehinweise der Gemeindeverwaltung für Sportstätten, die ausgehängt sind.  Die Vereine sind dafür verantwortlich, dass ihre Mitglieder darüber informiert sind und dass die Vorgaben eingehalten werden.

Damit die Sportler*innen am Übungsbetrieb teilnehmen können, müssen die Vereine entweder eine
Anwesenheitsliste führen oder die Registrierung über die Luca-App sicherstellen. Das Testen fällt aktuell weg.

Über aktuelle Entwicklungen können Sie sich über unsere Homepage www.oftersheim.de informieren.