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Bildungs- und Teilhabepaket fördert auch Nachhilfe (24.7.21)

Rubrik:

Der Rhein-Neckar-Kreis informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Rhein-Neckar-Kreis 2017

Rhein-Neckar-Kreis 2017

Die Corona-Pandemie hat Schulkindern, Jugendlichen und deren Familien vieles abverlangt. Es kam zu Schulschließungen, Unterrichtsausfall und zur Umstellung auf das Lernen zu Hause. All diese Umstände konnten dazu führen, dass bei den Schülerinnen und Schülern Lernlücken entstanden sind, die nur durch eine gezielte Lernförderung ausgeglichen werden können. In dieser besonderen Situation geben das Jobcenter und das Sozialamt des Rhein-Neckar-Kreises folgende Hinweise:

  • Schülerinnen und Schüler aus Familien, die Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Darunter fallen auch Leistungen für eine Lernförderung (Nachhilfe).
  • Die Leistungen werden erbracht, wenn die Lernförderung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen wesentlichen Lernziele zu erreichen und vor Ort keine ausreichenden schulischen Angebote existieren.
  • Leistungen für Lernförderung zum Ausgleich pandemiebedingter Förderbedarfe können auch in den Sommerferien in der Zeit vom 29.07.2021 bis zum 28.08.2021 in Anspruch genommen werden, sofern keine schulischen Angebote zur Verfügung stehen. Für die Zeit ab der fünften Ferienwoche plant das Kultusministerium Angebote an den Schulen, um pandemiebedingte Lernlücken zu schließen.

Betroffene Familien, die Lernförderung auch in der Zeit vom 29.07.2021 bis 28.08.2021 in Anspruch nehmen möchten, können sich direkt an das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis oder an das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis wenden.

Nähere Informationen sind auf der Homepage des Jobcenters und des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis unter https://www.rhein-neckar-kreis.de/bildungundteilhabe zu finden.