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Corona: Informationen zur Reisezeit (8.8.21)

Rubrik:

Das Ordnungsamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Sandstrand Symbolbild

Sandstrand Symbolbild

Die Corona-Pandemie beeinflusst auch nach über einem Jahr noch unsere alltäglichen Abläufe, aber auch die Urlaubsplanung. Während im vergangenen Jahr viele den Urlaub Zuhause verbrachten, zeichnet sich in diesem Jahr ab, dass einige auf den Urlaub im Ausland nicht noch einmal verzichten möchten. Die Grenzen zwischen Deutschland und den Nachbarstaaten sind seit Mitte Juni wieder ohne Kontrollen passierbar. Die Reisewarnungen, die aufgrund der Corona-Pandemie ausgesprochen wurden, sind für viele europäische Länder wieder aufgehoben. Jedoch gerade bei beliebten Urlaubszielen wie Spanien oder Griechenland steigen die Infektionszahlen wieder rasant an, weshalb unter anderem diese Länder wieder als Risikogebiete eingestuft wurden. Daher ist es ratsam, sich vor Reiseantritt gut zu informieren, da es immer noch Beschränkungen gibt und die Reisewarnungen regelmäßig verändert werden.

Vor allem Auslandsreisen sollten gut vorbereitet werden. Ob Ein- und Rückreisende aus einem anderen Staat in Quarantäne müssen, regelt die Einstufung, ob es sich bei dem Staat um ein Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet handelt. Die Einstufung erfolgt durch das Robert-Koch-Institut zusammen mit dem Auswärtigen Amt und wird auf der Internetseite täglich aktualisiert

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Für geplante Reisen gilt: Wer zwingend ins Ausland reisen muss, sollte sich unbedingt vorab und auch während des Urlaubs informieren, ob Änderungen oder Einreisesperren bestehen.  

Wer sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum geplanten Zeitpunkt der Einreise als Risikogebiet eingestuften Gebiet aufgehalten hat, muss sich bereits bevor dem Einreisen unter https://www.einreiseanmeldung.de im Einreiseportal der Bundesrepublik registrieren und die Bestätigung zur Kontrolle durch den Beförderer oder bei Einreise durch die Bundespolizei mitführen.

Zudem gilt für Schülerinnen und Schüler, dass nach den Sommerferien vorübergehend wieder eine Maskenpflicht im Unterricht besteht. Für die ersten zwei Wochen nach den Ferien wird eine Maskenplicht inzidenzunabhängig wiedereingeführt. Damit möchte die Regierung des Landes Baden-Württemberg auf die Gefahr einer Einschleppung von Infektionen durch Reiserückkehrer reagieren.