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Wohin mit Bello, Minka & Co in den Ferien (12.8.21)

Rubrik:

Der Rhein-Neckar-Kreis informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Spielende Katze. Foto Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Spielende Katze. Foto Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Wohin mit dem Haustier, wenn Berge, Meer und Sonne rufen? Sind Hunde und Katzen am Ferienort willkommen? Machen Impfvorschriften Herrchen und Frauchen schon am Flughaben einen Strich durch die Rechnung? Was kann ich tun, wenn Bello, Minka & Co nicht mitreisen dürfen? Diese und weitere Fragen stellen sich Tierhaltern, wenn sie eine Reise planen. Denn zur Urlaubsplanung gehört es dazu, sich Gedanken über den Verbleib und die Versorgung der Haustiere zu machen, weil die Tiere nicht immer mit in den Urlaub können. „Für diesen Fall muss eine Lösung gefunden werden. Denn auch während des Urlaubs trägt man Verantwortung für sein Tier“, so Dr. Dominika Hagel, stellvertretende Leiterin des Veterinäramtes und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis und erläutert weiter: „Während Hunde Urlaubsreisen überwiegend gut verkraften und ohnehin stark auf ihren Halter fixiert sind, sind Katzen eher an ihre gewohnte Umgebung gebunden.“

Kleinere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel sollten eher nicht mit in den Urlaub fahren. Fährt ein Tier im Auto mit in den Urlaub, ist für einen sicheren Platz und ausreichend Futter und Wasser zu sorgen. Auch dürfen Tiere bei hohen Temperaturen nie alleine im Auto zurückgelassen werden, da ein Wärmestau bereits nach kurzer Zeit das Leben des Tieres gefährdet.

 

Bereits vor Reiseantritt ist zu klären, ob es am Urlaubsort geeignete Unterbringungsmöglichkeiten für das Tier gibt. Zu beachten ist auch, dass es in vielen Ländern Einreisebeschränkungen für Haustiere gibt. Bei Reisen in andere Mitgliedsstatten der Europäischen Union (EU) oder Drittländer muss ein Hund beispielsweise durch einen Transponder gekennzeichnet sein sowie mindestens eine gültige Tollwutimpfung mit einem entsprechenden Eintrag im EU-Heimtierausweis besitzen. Für bestimmte Drittländer muss die Wirksamkeit der Tollwutimpfung zusätzlich durch den Nachweis eines ausreichenden Antikörpertiters mittels Blutuntersuchung bestätigt werden. Kann ein Haustier nicht mit in die Ferien genommen werden, bietet sich eine Betreuung im Freundes- oder Bekanntenkreis an. Dafür kommen vor allem Personen in Betracht, die das Tier bereits kennen und mit dessen Pflege vertraut sind.

 

„Zudem sollte man keine Tiere aus dem Ausland mitbringen“, weiß die Tierexpertin. Häufig entstehen hinterher unüberschaubare Folgekosten, weil insbesondere kostengünstig angebotene Welpen unter tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen gezüchtet werden, oft fehlernährt, krank oder verhaltensgestört sind. „Auch in Tierheimen in der Region warten viele Tiere auf Vermittlung in gute Hände. Wer wirklich helfen will, sollte sich dort nach einem geeigneten Tier umsehen“, rät die stellvertretende Amtsleiterin.

 

Sehr kritisch sind auch sogenannte Flugpatenschaften zu sehen. Denn Tiere, die verbotenerweise im privaten Reiseverkehr als eigene Tiere mit der Absicht der späteren Abgabe mitgeführt werden, unterliegen strengeren tierseuchenrechtlichen Einreisebestimmungen. „Die Umgehung der Vorschriften durch Tarnung der Transporte als privater Reiseverkehr ist illegal“, so Dr. Hagel. Würden die Tiere nicht den vorgeschriebenen tiergesundheitsrechtlichen Anforderungen entsprechen, könnten auf die Flugpaten hohe Kosten für den Rücktransport des Tieres in sein Herkunftsland oder die Unterbringung in einer Quarantäneeinrichtung zukommen.