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Letzte Hinweise zur Bundestagswahl am kommenden Sonntag, 26.09.2021 (25.9.21)

Rubrik:

Das Wahlamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Wahlamt

Ort:

Rathaus Oftersheim

Bild zusätzlicher Briefkasten BTW.jpg

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Hygieneregeln am Wahltag in den Wahllokalen

Am kommenden Sonntag, 26.09.2021, findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Die Bundestagswahl wird trotz der Corona-Pandemie, wie gewohnt, sowohl als Präsenz- als auch als Briefwahl durchgeführt. Von 08.00 bis 18.00 Uhr können die Wahlberechtigten am Wahltag ihre Stimme abgeben.

 

Für Wähler*innen kein Test oder Impfnachweis erforderlich

Um auch in Corona-Zeiten eine sichere Wahl zu gewährleisten, werden die Hygieneregeln am Wahltag in den Wahllokalen erhöht. Wie schon bei der Landtagswahl im März werden wieder alle Wahlhelfer*innen mit medizinischen und FFP2-Masken, Desinfektionsmitteln und Plexiglasschutzwänden ausgerüstet. Den Wahlhelfer*innen wird außerdem im Vorfeld ein kostenloser Schnelltest zur Verfügung gestellt. Im Wahllokal stehen Kugelschreiber in ausreichender Menge zur Verfügung. Allerdings wird den Wahlberechtigten empfohlen, einen eigenen Kugelschreiber zum Urnengang im Wahllokal mitzubringen.

Wichtiger Hinweis: Für den Zugang ins Wahllokal benötigen die Wähler*innen keinen Impfnachweis oder Test.

 

Abstands- und Maskenpflicht in allen Wahlgebäuden

In sämtlichen Wahlgebäuden herrscht Abstands- und Maskenpflicht. Mittels Plakaten und Aushängen wird auf die Einhaltung der AHA-Regeln hingewiesen. Die Maskenpflicht besteht nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, sowie für Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, oder denen das Tragen aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist.

 

Zutrittsverbot zum Wahlgebäude für bestimmte Personengruppen

Der Zutritt zum Wahlgebäude ist Personen untersagt, die einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen oder typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus - namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geschmacks- oder Geruchsverlust - aufweisen.

 

Beantragung von Briefwahlunterlagen am Wahlwochenende

Wer trotz dieser Vorkehrungen nicht persönlich ins Wahllokal gehen möchte, kann Briefwahl beantragen, was vom Wahlamt mit Blick auf das Infektionsgeschehen ausdrücklich empfohlen wird. Wahlberechtigte, die per Briefwahl abstimmen möchten, können entsprechende Anträge mittels ausgefülltem und unterschriebenem Wahlbenachrichtigungsschreiben, per E-Mail oder Fax bis Freitag, 24. September 2021, 18.00 Uhr, beim Wahlamt stellen.

 

Beantragte Briefwahlunterlagen nicht zugegangen

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, kann ihm am Samstag, 25. September 2021, in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr vom Wahlamt ein neuer Wahlschein ausgehändigt werden. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

 

In Krankheitsfällen am Wahltag

In Krankheitsfällen bzw. bei Wahlberechtigten, die ohne Verschulden nicht ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, besteht am Wahltag bis 15.00 Uhr die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wer für andere Personen einen Briefwahlantrag stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an das Wahlamt (Telefon: 06202/597-0, E-Mail: wahlamt@oftersheim.de).

 

Wahlamt am Wahlwochenende besetzt

Das Wahlamt, Mannheimer Straße 49, ist am Wahlwochenende wie folgt besetzt:

  • Freitag, 24. September 2021, 08.00-18.00 Uhr
  • Samstag, 25. September 2021, 10.00-12.00 Uhr
  • Sonntag, 26. September 2021, 08.00-18.00 Uhr

 

Zustellung der Briefwahlunterlagen

Der am Wahlwochende beantragte Wahlschein samt Briefwahlunterlagen wird unverzüglich an die Wohnanschrift per Bote zugestellt. Den Wahlbrief am Wahlsonntag bitte bis spätestens 18.00 Uhr in den Rathausbriefkasten, Mannheimer Straße 49, einwerfen.

Mit Blick auf den pandemiebedingt starken Anstieg des Briefwahlanteils steht ein zusätzlicher grüner Briefkasten im Zugangsbereich des Rathauses bereit, der ausschließlich für den Einwurf von Briefwahlunterlagen vorgesehen ist.


 

Wahlbezirke und Wahllokale

Aufgrund des pandemiebedingt stark angestiegenen Briefwähleranteils wurden für die Gemeinde Oftersheim – wie bereits bei der Landtagswahl im März – sieben allgemeine Wahlbezirke und sechs Briefwahlbezirke gebildet.

 

  • Wahlbezirk 01: Rose-Saal, Mannheimer Str. 95
  • Wahlbezirk 02: Karl-Frei-Sporthalle, Hardtwaldring 16

  • Wahlbezirk 03: Karl-Frei-Sporthalle, Hardtwaldring 16

  • Wahlbezirk 04: Kurpfalzhalle, Freiherr-vom-Stein-Str. 16

  • Wahlbezirk 05: Kurpfalzhalle, Freiherr-vom-Stein-Str. 16

  • Wahlbezirk 06: Kurpfalzhalle, Freiherr-vom-Stein-Str. 16

  • Wahlbezirk 07: Siedlerheim, Am Kuhbrunnenweg 1

 

  • Briefwahlbezirk 01: Verwaltungsgebäude, Bürgersaal, Eichendorffstr. 2

  • Briefwahlbezirk 02: Verwaltungsgebäude, Gewölberaum, Eichendorffstr. 2

  • Briefwahlbezirk 03: Gemeinschaftshaus, Mannheimer Str. 59, EG

  • Briefwahlbezirk 04: Kindertagesstätte Fohlenweide, Fohlenweide 20

  • Briefwahlbezirk 05: Albert-Schweitzer-Kindertagesstätte, Albert-Schweitzer-Str. 43

  • Briefwahlbezirk 06: Evangelischer Gemeindesaal, Eichendorffstraße

 

Auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben, das allen Wahlberechtigten bis 05. September 2021 zugestellt wurde, ist vermerkt, in welchem Wahlbezirk und welchem Wahllokal jede*r Wahlberechtigte seine*ihre Stimme abgeben kann. Mit Ausnahme des Siedlerheims sind alle Wahllokale rollstuhlgerecht.

 

Öffnungszeiten der Wahllokale

Die Wahllokale sind am kommenden Wahlsonntag von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Anschließend erfolgt die ebenfalls öffentliche Ermittlung des Wahlergebnisses in den Wahllokalen. Jedermann hat Zutritt zu den Wahlräumen, soweit dies ohne Störung des Wahlgeschäfts geschieht. Die Ermittlung des örtlichen Gesamtergebnisses erfolgt im Rathaus, das jedoch am Wahlsonntag nicht geöffnet ist.

Die Präsentation der Wahlergebnisse erfolgt am Wahlabend über die Gemeindewebsite.

 

Stimmabgabe

Zur Stimmabgabe sind das Wahlberechtigungsschreiben und ein gültiger Personalausweis/Reisepass mitzubringen. Jede*r Wahlberechtigte hat zwei Stimmen und wählt damit im Wahlkreis 278 (Bruchsal-Schwetzingen) mit der Erststimme eine*n Kandidat*in und mit der Zweitstimme eine Partei. Wie bei den vorangegangenen Bundestags- und Landtagswahlen wird es auch bei dieser Wahl keine Stimmzettelumschläge geben. Der Stimmzettel wird also nach dem Ausfüllen in einer Wahlkabine des Wahlraumes zur Wahrung des Wahlgeheimnisses so gefaltet, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist und danach in die Wahlurne geworfen.

 

Muster-Stimmzettel

Ein Muster-Stimmzettel für die Bundetagswahl im Wahlkreis 278 (Bruchsal-Schwetzingen), der Ihnen am Wahltag im Wahllokal ausgehändigt wird, steht Ihnen zur Ansicht bereit. Einfach auf den nachfolgenden Link klicken:

Muster-Stimmzettel