HINWEIS:
Diese Mitteilung ist bereits älter als ein Jahr und daher möglicherweise nicht mehr gültig.

Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2022 (6.9.21)

Rubrik:

Der Rhein-Neckar-Kreis informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Rhein-Neckar-Kreis 2017

Rhein-Neckar-Kreis 2017

Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2022 bundesweit erstmals automatisch entsprechend der Miet- und Einkommensentwicklung erhöht. Im Rhein-Neckar-Kreis werden davon voraussichtlich rund 2.700 Haushalte mit niedrigem Einkommen, vor allem ältere Menschen und Familien, profitieren. Durch die Reform wird das Wohngeld künftig regelmäßig alle zwei Jahre automatisch an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. 

Für bisherige Wohngeldempfängerinnen und -empfänger steigt das Wohngeld ab Januar 2022 je Haushalt im bundesweiten Durchschnitt um rund 13 Euro pro Monat. Durch die regelmäßige Anpassung des Zuschusses können viele Haushalte weiterhin Wohngeld beziehen, die sonst aufgrund von Einkommenssteigerungen möglicherweise keinen Anspruch mehr gehabt hätten. Insbesondere Familien werden dadurch entlastet. Ältere Menschen können in ihrem gewohnten Lebensumfeld bleiben. 

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete bzw. Belastung. Die Hälfte des Wohngeldes wird aus Landesmitteln finanziert. 

Weitere Informationen gibt es unter www.rhein-neckar-kreis.de oder per E-Mail unter Wohngeld-RNK@rhein-neckar-kreis.de.