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Start der Brennholzsaison (7.10.21)

Rubrik:

Der Rhein-Neckar-Kreis informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Gemischtes Brennholzpolter aus verschiedenen Laubbaumarten. Dieses Holz kann am Waldweg von Brennholzkunden aufgearbeitet werden. Foto: RNK

Gemischtes Brennholzpolter aus verschiedenen Laubbaumarten. Dieses Holz kann am Waldweg von Brennholzkunden aufgearbeitet werden. Foto: RNK

Mit dem beginnenden Herbst fängt im Wald die Holzerntesaison an. Auch in diesem Jahr besteht wieder die Möglichkeit, Brennholz aus dem Gemeindewald Oftersheim zu erwerben und aufzuarbeiten.

Brennholz wird in zwei verschiedenen Sortimenten angeboten:

Brennholz lang/Polterholz

Zum einen kann das Holz als „Polterholz“ erworben werden. Die Bäume sind dann bereits gefällt und an den Waldweg gezogen. Dort können die zwischen 3 und 10 Meter langen Stämme dann weiter aufgearbeitet und abtransportiert werden. Der Preis für einen Festmeter Polterholz (1 Festmeter = 1,4 Ster) ist abhängig von der Baumart. Für Buche, Ahorn und Hainbuche gilt der Richtpreis von 60€ brutto inkl. Mehrwertsteuer je Festmeter, bei Eiche, Esche und sonstiges Laubholz sind es 50€ je Festmeter.

Schlagraum

Zum anderen wird „Reisschlag“ oder „Schlagraum“ angeboten. Hierbei handelt es sich um Gipfel- und Restholz, das bei der Ernte des wertvollen Sägeholzes übrig und im Wald liegen bleibt. Dieses Holz kann in der Fläche selbständig aufgearbeitet werden. Die Waldflächen dürfen dabei aber nur auf den markierten Rückegassen mit Maschinen befahren werden. Je nach örtlicher Situation kann es sogar sein, dass die Waldflächen gar nicht befahren werden dürfen. Auf der Waldfläche liegender Schlagraum ist aufgrund des höheren Aufwands bei der Aufarbeitung günstiger abzugeben. Der Preis liegt je nach Lage bei 15€ je Ster Schlagraum.

Forstrevierleiter Robert Lang bemüht sich, jedem Wunsch nach Brennholz zu entsprechen. Jedoch bitten wir auch um Verständnis, dass gegebenenfalls von Schlagraum auf Polterholz ausgewichen werden muss, das Brennholz nicht unmittelbar vor Ort angeboten werden kann oder die bevorzugte Baumart nicht verfügbar ist. Brennholzbestellungen können unter Angabe der Kontaktdaten und der gewünschten Menge bevorzugt schriftlich an r.lang@rhein-neckar-kreis.de aufgegeben werden (alternativ telefonisch unter 0162 26 46 689). Die Zuteilung von Polterholz, sowie die Zuteilung von Schlagraum erfolgt voraussichtlich von November bis März.

Das Kreisforstamt weist darauf hin, dass Brennholz nicht alleine aufgearbeitet werden darf. Sobald die Motorsäge eingesetzt wird, muss die Rettungskette sichergestellt sein. Bei der Arbeit mit der Motorsäge ist die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung zu tragen. Diese besteht aus Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhen sowie Handschuhen. Für die Aufarbeitung darf nur Bio-Sägekettenhaftöl und Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verwendet werden. Voraussetzung für die Vergabe von Brennholz ist, dass die sichere Handhabung der Motorsäge sowie die Kenntnisse über die Unfallverhütungsvorschriften über einen „Motorsägenschein“, der bei der Arbeit im Wald mitzuführen ist, nachgewiesen werden. Der absolvierte Motorsägenkurs muss mindestens zwei Unterrichtstage umfassen.