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Corona-Regeln ab 15. Oktober 2021 (14.10.21)

Rubrik:

Informationen zum Coronavirus

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Ordnungsamt
Landesregierung Baden-Württemberg

Baden Württemberg Wappen

Baden Württemberg Wappen

Mit der ab 15. Oktober 2021 gültigen Corona-Verordnung des Landes gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung Normalität. Da die Impfquote leider immer noch nicht hoch genug ist, können noch nicht alle Beschränkungen aufgehoben werden. Wir sehen leider weiterhin, dass vor allem Menschen ohne Impfschutz schwer erkranken und ins Krankenhaus eingeliefert werden müssen. Das zeigen auch die täglichen Zahlen des Landesgesundheitsamtes und des Robert Koch-Instituts.

 

Das bisherige Stufensystem, dass sich an der Auslastung der Intensivstationen orientiert, bleibt unverändert. Neu ist vor allem das 2G-Optionsmodell.

In der Basisstufe bleiben die bisherigen Regeln mit 3G in den allermeisten Bereichen bestehen, neu ist hier das 2G-Optionsmodell. In der Warn- und Alarmstufe werden die Regeln dann durch eine PCR-Testpflicht bzw. durch ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für ungeimpfte Personen ergänzt (2G). Für von COVID-19 genesene Personen gelten weiterhin die gleichen Regeln wie für vollständig geimpfte Personen.

Die Basis-, Warn- und Alarmstufe orientieren sich an der Hospitalisierungsinzidenz – also wie viele Menschen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert werden – und an der Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB). Dabei gelten die vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg veröffentlichten Zahlen.

 

Alles auf einen Blick!