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Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember (3.12.21)

Rubrik:

Der Rhein-Neckar-Kreis informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Der internationale Tag der Menschen mit Behinderung findet seit 1993 jedes Jahr am 3. Dezember statt. Er ist ein von den Vereinten Nationen ausgerufener Gedenktag. Absicht ist die Stärkung des öffentlichen Bewusstseins für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

 

Ein Grund, sich die aktuelle Situation anzuschauen. Vieles wurde durch die Gesetzgebung vorangetrieben - insbesondere durch die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert hat und das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz, das im Dezember 2014 beschlossen wurde.

 

„Im Mai dieses Jahres wurde das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BSFG) verabschiedet, die Richtlinien müssen ab 28. Juni 2025 angewandt werden“, er-läutert die Kommunale Behindertenbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises, Silke Ssymank und sagt weiter: „Mit diesem Gesetz werden erstmals private Anbieter verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.“ Dies betreffe zum Beispiel Computer-Hardware- und Betriebssysteme für Endverbraucher, viele Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, Fahrausweisautomaten und Check-in-Automaten, E-Book-Lesegeräte aber auch Dienstleistungen im elektronischen Geldverkehr. Auch wenn einige Produkte und Dienstleistungen nicht aufgenommen und bauliche Vorausset-zungen ausgeklammert wurden, sei das Gesetz ein weiterer Schritt für viele beeinträchtigte Menschen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und in die Unabhängigkeit, so Ssymank.

 

Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen haben im Oktober in einer Dresdner Position Forderungen für die 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages verabschiedet. „Verlangt wird unter anderem eine umfassendere Verpflichtung von privaten An-bietern zur Barrierefreiheit, inklusives Wohnen und die Schaffung von bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum, der Ausbau barrierefreier Digitalisierung sowie eine gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung von Barrierefreiheit in allen Arzt- und Therapiepraxen bis 2030“, so die Kommunale Behindertenbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises.

 

Auch im Bildungssektor vollzieht sich ein Wandel. Da Lehr- und Fachkraftressourcen oft nicht ausreichend sind, kommt es zunehmend zu einem Anstieg der Inanspruchnahme von externen Schulbegleitungen im Rahmen der Ein-gliederungs- und Jugendhilfe. Ein gleichzeitiger Mangel an Schulbegleitungen führt zu Engpässen. „Nachhaltige gelebte Inklusion in Schulen erfordert mittelfristig eine Stärkung und Befähigung der Lehrkräfte, beeinträchtigte Schülerinnen und Schüler in den Unterricht zu integrieren und methodisch-didaktische Sicherheit zu gewinnen“, so die Einschätzung von Silke Ssymank. Fachkräfte seien hier bereits im Austausch und entwickeln Modellprojekte.

 

In vielen Alltags- und Lebensbereichen sind wir von Barrierefreiheit und Inklusion noch weit entfernt, die Umsetzung stößt immer wieder an Grenzen. Silke Ssymank nennt hierzu Beispiele aus der Praxis: „Viele Arztpraxen sind nicht barrierefrei, Friedhofswege für Rollstuhlfahrer unzugänglich, Dokumente oder Internetauftritte sind für sehbehinderte Personen nicht lesbar oder Gehwege sind zugeparkt.“ Es gibt aber auch positive Beispiele, so Ssymank: „Der barrierefreie Umbau von Bushaltestellen ist im Rhein-Neckar-Kreis in den letzten Jahren mittlerweile gut vorangeschritten. Viele ältere Verwaltungsgebäude aber auch Einrichtungen des kulturellen Lebens sind jedoch noch nicht oder nur teilweise barrierefrei.“

 

Schwerst- und mehrfachbehinderte Menschen haben durch das vom Sozial- und Integrationsministerium geförderte Projekt „Toiletten für alle“ zunehmend die Möglichkeit, Ausflüge unternehmen zu können. Es handelt sich hier um ein Rollstuhl-WC mit zusätzlicher Pflegeliege, Lifter und viel Bewegungsfläche. Eine „Toilette für alle“ gibt es regional bereits in Sinsheim, Leimen, Heidelberg und an drei Standorten in Mannheim.

 

„Ein massiver Einschnitt in alle Teilhabemöglichkeiten, der uns nun schon im 2. Jahr beschäftigt, ist leider durch die Pandemie entstanden“, weiß Silke Ssymank. In einem umfassenden Corona-Konsultationsprozess hat die Deut-sche Vereinigung für Rehabilitation festgestellt, dass deutlich reduzierte Gesundheits- und Teilhabeleistungen und eingeschränkte Erziehungs- und Bildungsangebote zu gravierenden Auswirkungen auf Gesundheit und Teilhabe geführt haben, deren Folgen noch nicht abschätzbar sind. Schutzbestimmungen haben primäre soziale Kontakte für beeinträchtigte Personen teilweise sehr erschwert und persönliche Beratungs- und Unterstützungsangebote fan-den nur noch eingeschränkt statt. Hier müssen weitere Alternativen entwickelt und Betreuungs-und Beratungsangebote sichergestellt werden. „Die Digitalisierung eröffnet neue Kontaktmöglichkeiten, aber nicht allen Menschen mit Beeinträchtigungen stehen Nutzungsmöglichkeiten und Nutzerkenntnisse zur Verfügung. Inklusion und Teilhabeangebote werden in der Pandemiezeit weiter vor große Herausforderungen gestellt. Hier sind alle Akteure gefordert, weiter Lösungen zu entwickeln“, berichtet die Kommunale Behindertenbeauftragte.

 

Der im Rhein-Neckar-Kreis im Januar 2021 gegründete Inklusionsbeirat wird gemeinsam mit der Kommunalen Behindertenbeauftragten des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis in den nächsten Monaten aus Betroffenensicht (Experten in eigener Sache) in verschiedenen thematischen Arbeitsgruppen den aktuellen Stand der Teilhabe erfassen und im Ergebnis inklusionsorientierte Handlungsempfehlungen aussprechen. Die Arbeitsgruppen beschäftigen sich mit den Bereichen Arbeit, Bildung, Wohnen, Bauen, Mobilität, Kommunikation und Gesundheit. Die Kommunale Behindertenbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises untermalt diese Aussagen mit Zahlen: „Immerhin hatte der Rhein-Neckar-Kreis im Jahr 2019 in Baden-Württemberg mit 12,7 Prozent die zweit-höchste Schwerbehindertenquote in Relation zur Gesamtbevölkerung, dies waren 69.804 Personen. Im Durchschnitt waren in Baden-Württemberg im Jahr 2019 9 Prozent der Bevölkerung schwerbehindert.“

 

Neben Gesetzen wird es immer wichtiger, dass soziale Kompetenzen, insbesondere empathische Fähigkeiten früh entwickelt, gefördert und gelebt wer-den. Nämlich die Fähigkeit, sich in die Situation anderer Menschen zu versetzen und danach zu handeln. „Das ist Inklusion im Alltag“, so das Fazit von Silke Ssymank: „Jeder und jede kann einen täglichen Beitrag zur Inklusion leis-ten. Zum Beispiel, in dem Behindertenparkplätze und Gehwege nicht mehr zugeparkt werden.“