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Aktuelle Bestimmungen der Corona-Verordnung/Testen in Oftersheim (6.12.21)

Rubrik:

Das Ordnungsamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Impfspritzen (Symbolbild)

Impfspritzen (Symbolbild)

Die Infektionslage in Baden-Württemberg ist weiter kritisch. Daher verschärfte das Land Baden-Württemberg nach dem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern die Corona-Maßnahmen erneut. Dafür wurden die 2G- und 2GPlus-Regelungen in vielen Bereichen ausgeweitet. Die neuen Verschärfungen traten am 04.12.2021 in Kraft.

Die Landesregierung setzt damit Maßnahmen um, die am Donnerstag, 2. Dezember 2021, zwischen Ländern und Bund als Mindeststandards beschlossen worden sind. Aufgrund der hohen Infektionslage macht das Land von der in der Bund-Länder-Schalte vereinbarten Möglichkeit Gebrauch, in bestimmten Bereichen strengere Regeln einzuführen. Das Land nutzt damit explizit die Spielräume, die der Beschluss für besonders stark betroffene Regionen vorgibt.


Die neuen Regelungen in der Alarmstufe II im Einzelnen

  • Untersagung von Weihnachtsmärkten, Stadt- und Volksfesten.
  • Bei Veranstaltungen, wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen, sind nur noch 50 Prozent der Auslastung erlaubt. Jedoch sind nicht mehr als 750 Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen.
  • Diskotheken und Clubs und Einrichtungen, die clubähnlich betrieben werden, müssen schließen.
  • Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Galerien, Museen, Gedenkstätten, Archive, Bibliotheken, Messen, Ausstellungen und Kongresse, Sportstätten, Bäder und Badeseen mit kontrolliertem Zugang, Saunen und ähnlichen Einrichtungen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehren, Ski- und Sessellifte, Freizeitparks, zoologischen und botanischen Gärten, Hochseilgärten und ähnlichen Einrichtungen gilt 2GPlus. In Bibliotheken und Archiven können Medien ohne Einschränkung abgeholt und zurückgebracht werden.
  • Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt generell 2G.
  • In der Gastronomie gilt 2GPlus. Das gilt auch für die Hotelgastronomie und externe Besucherinnen und Besucher von Mensen, Cafeterien und Kantinen. Der Außer-Haus-Verkauf ist weiterhin uneingeschränkt möglich.
  • Alkoholverkaufs- und Konsumverbot an Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten und sonstigen öffentlichen Plätzen, auf denen sich viele Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten. Die genauen Orte werden von den Städten und Gemeinden festgelegt. An diesen Plätzen darf auch kein Feuerwerk gezündet werden.

Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurückliegt, ist von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit.

Auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen hat die Landesregierung am Sonntag, 5. Dezember 2021, die 2G-plus-Regelung noch einmal präzisiert und sich auf folgende Punkte verständigt:

  • Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
  • Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind,
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).

Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche

Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.

 

Corona Testmöglichkeiten in Oftersheim:

  • Schnellteststation auf dem Parkplatz des EDEKA Embach

Öffnungszeiten von Mo. – Sa. 08:00 – 20:00 Uhr, So. 09:00 – 20:00 Uhr 

Online-Terminbuchung: www.schnelltest-oftersheim.de

 

  • Kurpfalz Apotheke Oftersheim, Mannheimer Straße 60

Testungen während den Öffnungszeiten, Tel: 06202/59480

Online-Terminbuchung: www.kurpfalz-apo-oftersheim.de
 

  • Teststation Heidelberger Straße 22 nur noch bis zum 19.12.2021 ab 20.12.2021 neue Räumlichkeiten in der Mannheimer Straße 53

Öffnungszeiten Mo.-So. 09:00 – 19:00 Uhr

Online-Terminbuchung: http://apo-schnelltest.de/corona-teststation-oftersheim