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Genesenen- und Absonderungsnachweise (14.3.22)

Rubrik:

Der Rhein-Neckar-Kreis informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist, ab sofort den automatisierten postalischen Versand von Genesenen- und Absonderungsnachweisen ein. „Da das Land und der Bund inzwischen andere Möglichkeiten zur Bereitstellung von Absonderungs- und Genesenen-Nachweisen geschaffen haben und wegen der nach wie vor enorm hohen Zahl an Neuinfektionen können wir diese freiwillige Serviceleistung leider nicht mehr anbieten. Wir müssen uns derzeit auf unsere Kernaufgaben konzentrieren und obendrein sparen wir noch beträchtliche Mengen an Papier“, erklärt die stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamts, Dr. Anne Kühn.

Das Gesundheitsamt weist daraufhin, dass der PCR-Befund selbst als Genesenen-Nachweis gilt. Diesen Befund erhält jede positiv getestete Person direkt von der Institution, bei der der Abstrich vorgenommen wurde. Zusätzlich ist es möglich, nach dem Ende der Isolation den Laborbefund zusammen mit dem Personalausweis bei einem Arzt oder in einer Apotheke vorzulegen. Diese können damit ebenfalls einen Genesenen-Nachweis ausstellen. Adressen ausstellender Apotheken gibt es unter www.mein-apothekenmanager.de. Wer ein positives PCR-Test-Ergebnis erhält, gilt ab dem 28. Tag danach als genesen. Der Genesenen-Status ist derzeit drei Monate lang gültig. Der positive PCR-Testnachweis gilt zudem auch als Absonderungsnachweis zum Beispiel für den Arbeitgeber. Die entsprechende Absonderungszeit ergibt sich automatisch aus der aktuellen CoronaVO Absonderung des Landes Baden-Württemberg.

Mittels PCR positiv getestete Personen, die dennoch eine Absonderungsbescheinigung benötigen, erhalten diese auf Antrag vom Gesundheitsamt. Anträge sind unter Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum per E-Mail an covid19@rhein-neckar-kreis.de oder unter der Telefonnummer 06221/522-1891 möglich.