Aktuelles zur Grundsteuerreform (21.3.22)
Rubrik: | Das Rechnungsamt informiert |
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Steueramt |
Grundsteuer
Was Sie wissen müssen
Das Finanzamt wird Ihr Grundstück für Zwecke der Grundsteuer auf den Stichtag 1. Januar 2022 bewerten. Hierfür müssen Sie eine Feststellungserklärung abgeben. Das Finanzamt Schwetzingen wird Sie im Laufe des Jahres 2022 dazu auffordern.
Eine Feststellungserklärung ist notwendig, da nicht alle Daten elektronisch vorliegen. Die vergangene Feststellung liegt zudem schon einige Zeit zurück, deshalb müssen die vorhandenen Daten verifiziert werden.
Die Abgabe der Erklärung für die Grundsteuer wird über ELSTER voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 möglich sein.
Darüber hinaus müssen Sie aktuell nichts tun. Zur Unterstützung bei der Erklärungsabgabe werden im Zeitraum von Mai bis Juni 2022 durch das Finanzamt nach und nach Informationsschreiben versandt werden.
Die Grundsteuerreform wirkt sich erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 aus.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter folgendem Link: www.grundsteuer-bw.de