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Start des Zensus ab dem 15. Mai 2022 (13.5.22)

Rubrik:

Das Ordnungsamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Zensus 2022 Logo. Quelle: Statistisches Bundesamt

Zensus 2022 Logo. Quelle: Statistisches Bundesamt

Ab dem 15. Mai bis Ende Juli 2022 werden Einwohner*innen des Rhein-Neckar-Kreises für den bundesweit stattfindenden Zensus 2022 stichprobenhaft befragt. Eigentlich sollte der Zensus (Volkszählung) bereits im Jahr 2021 stattfinden, musste jedoch wegen der Corona-Pandemie auf dieses Jahr verlegt werden.

Die Erhebungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises führt im Auftrag des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg mittels gut geschulten Erhebungsbeauftragten Haushaltsbefragungen durch. Durch die zur gleichen Zeit bundesweit durchgeführten Befragungen kann u.a. ermittelt werden, wie die Menschen in Deutschland wohnen, arbeiten und wie viele Leute generell in Deutschland leben.

Für viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden werden diese verlässlichen Basiszahlen für zukünftige Weichenstellungen und Planungen benötigt. Somit sind diese Ermittlungen sehr wichtig. Ein konkretes Beispiel ist z. B., dass die Höhe der Finanzzuweisungen des Landes an die Kommunen und Städte abhängig von den aktuellen Einwohnerzahlen ist.

Es werden neben den stichprobenhaften Befragungen auch Personen und Träger von Gemeinschaftsunterkünften, wie z. B. Alten- und Pflegeheime sowie von Wohnheimen befragt.

In Deutschland ist der Zensus 2022 eine sog. registergeschützte Bevölkerungszählung (mit Nutzung von Meldedaten aus den Registern der öffentlichen Verwaltung), die durch die oben genannten zufällig getroffenen Stichprobenbefragungen (mit anschließender Hochrechnung auf die gesamte Bevölkerung Deutschlands) ergänzt wird.

 

Bei der Volkszählung findet parallel zu den Einzelbefragungen eine Gebäude- und Wohnungszählung bei allen Eigentümerinnen, Eigentümern/Verwaltern von Eigentumswohnungen und Wohngebäuden statt (in ganz Deutschland sind dies etwa 23 Mio.). Diese Befragungen erfolgen jedoch postalisch.

Bei den schon erwähnten stichprobenhaften und rein zufällig ermittelten Personen werden die Befragungen vor Ort, also zu Hause, durchgeführt. Dazu werden im Rhein-Neckar-Kreis etwa 500 Erhebungsbeauftragte tätig sein. Diese ehrenamtlich tätigen Erhebungsbeauftragten werden sich bei Ihnen mit ihrem Personalausweis und durch einen offiziellen Ausweis der Zensus-Erhebungsstelle ausweisen. Selbstverständlich sind diese von der Erhebungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises zur Verschwiegenheit verpflichtet worden.

Die Befragungstermine werden den ausgewählten Haushalten mittels einer Terminankündigungskarte vorab angekündigt und in die jeweiligen Briefkästen geworfen. Bei den nur ein paar Minuten dauernden Befragungen werden u. a. Fragen zu Namen, Geburtsdaten, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit und Wohnstatus gestellt.

Die stichprobenhaften Befragungen können an bzw. vor der Haus- oder Wohnungstür erledigt werden und nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch betreten die Interviewer Ihre Wohnung oder Ihr Haus. Es besteht somit kein Einlasszwang!

Es ist darauf hinzuweisen, dass nach dem Zensusgesetz 2022 eine Auskunftspflicht besteht! Eine Ablehnung der Teilnahme am Zensus ist daher nicht möglich.

 

Die bundesweit gesammelten Zensusdaten werden nur für statistische Zwecke genutzt und unterliegen der statistischen Geheimhaltung. Durch umfangreiche Maßnahmen wird der Schutz der ermittelten Daten sichergestellt und nach deren Auswertung werden diese wieder gelöscht.

Bei weiteren Fragen ist die Zensus-Erhebungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises erreichbar:

E-Mail: zensus2022@Rhein-Neckar-Kreis.de

Tel.: 06221-522-6516

Ausführliche weitere Informationen erhalten Sie unter www.zensus2022.de