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Veterinäramt und Verbraucherschutz: Jahresbericht 2021 vorgestellt (14.5.22)

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Der Rhein-Neckar-Kreis informiert

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Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Lebensmittelkontrolleur Stefan Fitzer vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis misst in einer Großküche die Temperatur. (Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)

Lebensmittelkontrolleur Stefan Fitzer vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis misst in einer Großküche die Temperatur. (Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)

Lebensmittelkontrolleure und Tierärzte haben 2125 Kontrollen durchgeführt und mussten in 24 Fällen Betriebe vorübergehend schließen

 

Kontrollbesuche in Restaurants und Großbetrieben, die Überprüfung von Lebensmitteln, die unter den Begriff „Irreführung bzw. Täuschung“ fallen, elektronische Probennahmen oder das „Honigprojekt“ – die Mitarbeitenden im Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hatten in den vergangenen zwei Jahren genug zu tun. „Die zeitweise Schließung von Gaststätten während der Corona-Pandemie hat nicht zu weniger Arbeit, aber phasenweise zu einer Verlagerung unserer Arbeitsschwerpunkte geführt“, erklärt der Leiter des Referats Verbraucherschutz, Rudi Wolf.

 

Gemeinsam mit Amtsleiterin Dr. Dominika Hagel und der Dezernentin für Ordnung und Gesundheit, Doreen Kuss, stellte er gestern (11. Mai 2022) in Wiesloch den Jahresbericht 2021 der Lebensmittelüberwachung für den Rhein-Neckar-Kreis vor. Damit die lebensmittelrechtlichen Vorschriften im Landkreis eingehalten werden, führen Amtstierärzte und Lebensmittelkontrolleure regelmäßige Kontrollen durch und nehmen Proben. Diese erfolgen nach einem bestimmten Rhythmus, aber auch außerplanmäßig, also bei Verdachtsfällen, Verbraucherbeschwerden oder Erkrankungen.

 

Betriebsart entscheidender Faktor bei der Risikobewertung

Der Häufigkeit, mit der ein Betrieb kontrolliert wird, liegt dabei eine Risikobewertung zugrunde. Diese wiederum setzt sich zusammen aus dem Risiko, das der Betrieb aufgrund seiner Betriebsart erhält und der betrieblichen Hygiene (Personal-, Betriebshygiene etc.), wie sie bei einem Kontrollbesuch festgestellt wird. „Ein Unternehmen, das zum Beispiel Hackfleisch herstellt, hat eben von Haus aus ein höheres Risiko als eine Firma, die nur verpackte Waren lagert“, erläutert Referatsleiter Rudi Wolf. Auf die Basiseinschätzung hat der Betreiber eines Lebensmittelunternehmens somit keinen Einfluss, denn die Betriebsart ändert sich auch dann nicht, wenn dort besonders hygienisch gearbeitet wird. Sehr wohl allerdings haben die Betriebs-, Personal- und Arbeitshygiene einen Einfluss auf die weitere Feineinstufung, die nach einem Besuch durchgeführt wird.

 

Allen Verbraucherinnen und Verbrauchern müsse allerdings eine Tatsache klar sein. „Wir können nicht permanent und flächendeckend überall kontrollieren“, so Wolf. Das sei bei der Lebensmittelüberwachung in Deutschland schon aufgrund der Vielzahl an Unternehmen – alleine im Rhein-Neckar-Kreis gibt es rund 7968 Lebensmittelbetriebe – überhaupt nicht durchführbar. „Die Verantwortung für die Sicherheit der Lebensmittel liegt immer bei den Unternehmen selbst, nicht bei der Behörde“, betont der erfahrene Lebensmittelkontrolleur. Dies ist auch so in der EU-Gesetzgebung, die für alle EU-Mitgliedstaaten gilt, verankert. „Die Eigenverantwortung steht an oberster Stelle, und kein Hersteller oder Händler kann sich damit aus seiner Verantwortung stehlen, dass schon lange keine Kontrolle mehr stattgefunden hat. Das gleiche Prinzip der Eigenverantwortung verfolgt die EU übrigens auch in anderen Fachbereichen, die in der Zuständigkeit des Veterinäramtes liegen, wie etwa dem Tierschutz“, ergänzt Dr. Dominika Hagel, die das Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis seit dem vergangenen Jahr leitet.

 

2125 Kontrollbesuche im Jahr 2021

Zurück zur Lebensmittelkontrolle. Klar ist in diesem Zusammenhang, dass – wenn Mängel bekannt oder festgestellt werden – die Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure im Landratsamt genau darauf achten, dass diese auch beseitigt werden. „Leider mussten von uns auch im Jahr 2021 insgesamt 24 Betriebe vorübergehend geschlossen werden“, sagt Rudi Wolf mit Blick auf die Zahlen des Jahresberichts. Meist sei dies der Fall bei erheblichen Mängeln in der Basishygiene, die durch gründliches Putzen beseitigt werden können. Oft kann der Betrieb dann schnell wieder geöffnet werden. Er bleibt dann allerdings für eine gewisse Zeit in einer erhöhten Kontrollhäufigkeit. Insgesamt 2125 Kontrollbesuche haben die Lebensmittelkontrolleure und Tierärzte des Veterinäramts und Verbraucherschutzes im Jahre 2021 durchgeführt, dabei wurden 351 Mal Verstöße festgestellt. In 219 Fällen war der Erlass einer Ordnungsverfügung erforderlich, in 18 Fällen eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige und in 12 Fällen sogar eine Strafanzeige. 35 Betriebsmitarbeiter wurden verwarnt.

 

Schwerpunkte im Jahr 2021 waren unter anderem die Überprüfung von Lebensmitteln, die unter den Begriff „Irreführung bzw. Täuschung“ des Verbrauchers fallen. „Was auf der Karte steht, muss dem Gast auch so zubereitet und serviert werden“, erklärt Rudi Wolf. So sei es zum Beispiel schon vorgekommen, dass in einem Restaurant zwar mit Scampi (Kaisergranat) geworben wurde, aber tatsächlich kamen Garnelen – die im Einkauf viel preiswerter sind – auf den Teller.

 

Mobile Datenerfassung im Rhein-Neckar-Kreis

Das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises war zudem seit Mitte 2020 als Test-Amt für die elektronische Probennahme tätig. Anfänglich wurde diese Sonderaufgabe durch einen einzelnen Lebensmittelkontrolleur durchgeführt. Hierbei fand ein stetiger Austausch mit dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung statt. Zu Beginn dieses Jahres wurde dann im Rhein-Neckar-Kreis für alle Lebensmittelkontrolleure die elektronische Datenerfassung bei der Probenahme eingeführt. Dies führte dazu, dass die Lebensmittelkontrolleure ihre Daten auf dem mobilen Rechner bearbeiten und zum Erheben der Proben in jedem Probenzeitraum einpflegen können.

 

Geografische Herkunftsangaben und garantiert traditionelle Spezialitäten wie Nürnberger Lebkuchen oder Allgäuer Bergkäse können bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln durch EU-Recht geschützt werden. Auch hier steht der Verbraucherschutz im Mittelpunkt der Kontrolltätigkeit. Zwei Mitarbeitende des Veterinäramtes und Verbraucherschutz haben sich im Jahr 2021 speziell mit dem Schutz des Verbrauchers vor Täuschung und Irreführung beschäftigt und insgesamt 564 geschützte Produkte überprüft und dabei erfreulicherweise nur minimale Abweichungen feststellen müssen.

 

Außerdem wurde ein „Honigprojekt“ umgesetzt: Hierbei wurden die betrieblichen Räumlichkeiten und Strukturen, die Rückverfolgbarkeit, die Gesundheit der Bienen sowie die Herstellung und Verarbeitung des Honigs und seiner Nebenprodukte sowie die Vermarktungswege analysiert und kontrolliert. „Das Ergebnis war sehr zufriedenstellend für alle Beteiligten“, so Wolf.

 

Hintergrund:

Das Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt kontrolliert im Rhein-Neckar-Kreis alle Lebensmittelunternehmen vom Produzenten über Transporteure und Zwischenhändler bis hin zum Vertreiber. Überprüft werden zum Beispiel Landwirte, Metzgereien, Bäckereien, Getränkehersteller und Brauereien, Einzel- und Großhandel, Speditionen, in Europa und weltweit tätige Lebensmittelkonzerne, Gaststätten, Großküchen (Kantinen, Krankenhäuser) oder andere Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (Kindergärten, Schulen, Krippen) sowie Anbieter auf Wochenmärkten, Vereins- und Straßenfesten. Auch Betriebe, die kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände (wie Spielzeug, Geschirr) oder Tabakerzeugnisse in den Verkehr bringen, werden überwacht.

 

Zahlen aus dem Jahresbericht 2021 (Vorjahreswerte in Klammern)

  • 2125 (2317) Kontrollen in 1212 (1511) Betrieben
  • 351 (285) Mängelberichte wegen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht
  • 219 (278) lebensmittelrechtliche Ordnungsverfügungen
  • 18 (54) Bußgeld- und 12 (19) Strafverfahren
  • In 24 (18) Fällen musste der Betrieb vorübergehend geschlossen werden
  • 9 (10) Mal wurde die Abgabe der Lebensmittel verboten oder eingeschränkt
  • 8 (9) Mal wurde angeordnet, Lebensmittel unschädlich zu vernichten
  • 8 (11) Veröffentlichungen nach § 40 Absatz 1a Ziffer 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs