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Kreisforstamt: Feuer- und Grillstellen in der Rheinebene wegen hoher Waldbrandgefahr bis auf Weiteres gesperrt (20.6.22)

Rubrik:

Der Rhein-Neckar-Kreis informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Rhein-Neckar-Kreis 2017

Rhein-Neckar-Kreis 2017

Im Rhein-Neckar-Kreis herrschen seit Tagen hochsommerliche Temperaturen. Die einhergehende Wärmebelastung kann nicht nur für den Menschen, sondern auch für die Waldökosysteme gefährlich werden. Ähnlich dem Tropfen, der das Glas zum Überlaufen bringt, reicht ein einzelner Funke aus, damit es im Wald anfängt zu brennen. Damit es soweit nicht kommt, sperrt das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises die Feuerstellen und Grillplätze in der Rheinebene bis auf Weiteres. Betroffen sind die Wälder auf Gemarkung der Kommunen Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen, Sandhausen, Sankt Leon-Rot, Schwetzingen, Walldorf und Wiesloch.

„Wir beobachten die Lage im Wald seit Tagen. Leider ist insbesondere in der Rheinebene keine Verbesserung in Sicht“, so Forstamtsleiter Manfred Robens. Das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises bittet daher um Verständnis für die Entscheidung. Die Gefahren und Auswirkungen eines unkontrollierten Feuers im Wald wären zu fatal, denn Feuer bedroht nicht nur den Lebensraum von Tieren und Pflanzen, sondern kann auch auf waldnahe Wohn- oder Gewerbegebäude übergreifen und die Bevölkerung gefährden. Gleichzeitig vernichtet es Rohstoffe, gespeicherte Energie und setzt dabei in Bäumen gebundenes CO2 frei.

Vorsorglich weist das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises auch nochmals auf das gesetzliche Rauchverbot im Wald im Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober hin. Die vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung der Sperrung oder Verstöße gegen das Rauchverbot im Wald sind ordnungswidrig und mit erheblichen Bußgeldern belegt. Das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises bittet um Einhaltung der Sperrung und ruft dazu auf, entdeckte Feuer umgehend per Notruf der Feuerwehr oder der Rettungsleitstelle unter der Notfallnummer 112 zu melden.

Die Allgemeinverfügung zur Sperrung der Grillstellen in der Rheinebene (Rhein-Neckar-Kreis) infolge akuter Waldbrandgefahr kann hier abgerufen werden: www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachungen.