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Infoveranstaltung der Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises (29.6.22)

Rubrik:

Der Rhein-Neckar-Kreis informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Rhein-Neckar-Kreis 2017

Rhein-Neckar-Kreis 2017

Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung, sowie über das zeitlich befristete Ehegattenvertretungsrecht ab dem 1. Januar 2023 können sich Interessierte informieren. Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet am Dienstag, 5. Juli, um 18 Uhr im Bürgersaal Schönbrunn (Herdestraße 2) eine kostenlose Informationsveranstaltung an.

Fragen rund um die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung beantworten Frau Glaser vom ARV Rhein-Neckar und Frau Straub von der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Die Bevölkerung ist zu diesem Informationsabend herzlich eingeladen. Um Anmeldung unter der Telefonnummer 06272/930012 oder per E-Mail an eileen.hess@gemeinde-schoenbrunn.de wird gebeten.