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Behördenauskunft auch für Menschen mit Hörbeeinträchtigung (17.8.22)

Rubrik:

Die Gemeindeverwaltung informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Bild zum Gebärdentelefon

Bild zum Gebärdentelefon

Egal, ob es um die Zulassung des Autos, den Personalausweis, den Antrag auf Kindergeld oder die Anmeldung eines Hundes geht: Wer die Behördennummer 115 wählt, erhält automatisch Auskunft auf seine Fragen. Die speziell geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Service-Center beantworten die eingehenden Anfragen entweder direkt oder leiten den Anrufenden an den zuständigen Sachbearbeiter in der jeweiligen Behörde weiter.

Das 115-Gebärdentelefon hat sich als weiterer Zugang zu den Leistungen der öffentlichen Verwaltung etabliert. Mit Hilfe des 115-Gebärdentelefons können Sie die Behördennummer 115 auch nutzen, wenn Sie gehörlos oder hörgeschädigt sind. Gehörlose und hörgeschädigte Beraterinnen und Berater beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zu Leistungen der öffentlichen Verwaltung.

Sie können direkt und ohne Dolmetscherdienste Kontakt aufnehmen. Möglich ist dies durch speziell auf Menschen mit Hörbeeinträchtigung angepasste Instrumente.

Mit dem Gebärdentelefon wird Menschen mit Hörbeeinträchtigung der Zugang zu den Informationen der Verwaltung erleichtert. Die Kommunikation erfolgt ohne zusätzliche Software direkt über das Internet (Videotelefonie). Ob der PC zu Hause, das Tablet oder das Smartphone – nahezu jedes stationäre oder mobile Endgerät kann für einen Anruf beim Gebärdentelefon unter www.gebaerdentelefon.de/115 genutzt werden.
Die Anwendung ist nicht an einen Anbieter oder Bezahldienst gebunden und wird wie bisher kostenfrei angeboten.

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