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Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner (23.9.22)
Rubrik: | Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert |
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit |

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Vor dem Hintergrund der anhaltenden Energiepreisentwicklung hat der Koalitionsausschuss am 3. September 2022 beschlossen, dass auch Rentnerinnen und Rentner, die bisher keine Einmalzahlung erhalten haben, entlastet werden und eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten sollen.
Wer bekommt die Energiepreispauschale und wann wird diese ausgezahlt?
Die Energiepreispauschale erhalten alle Personen mit Wohnsitz im Inland, die am 1. September 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Witwen- beziehungsweise Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung hatten. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Energiepreispauschale wird ab Anfang Dezember automatisch als Einmalzahlung durch den Renten Service der Deutschen Post AG ausbezahlt.
Weitere Fragen und Antworten zu diesem Thema hat die Deutsche Rentenversicherung in einem FAQ-Katalog zusammengefasst. Interessierte finden ihn auf www.deutsche-rentenversicherung-bw.de unter »Häufig gesuchte Themen«. Dieser FAQ-Katalog wird sukzessive ergänzt, sobald das Gesetzgebungsverfahren weiter vorangeschritten ist.