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Fahrradkontrollen an der Bahnhofsunterführung (27.10.22)

Rubrik:

Das Ordnungsamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Bahnhofsunterführung Oftersheim

Bahnhofsunterführung Oftersheim

Bei zwei Fahrradkontrollen in der Unterführung am Bahnhof (Mannheimer Straße) wurden insgesamt 38 Verwarnungen ausgesprochen, in 32 Fällen werden Eltern angeschrieben, deren Kinder unter 14 Jahre alt sind.

Fahrradfahren durch die Unterführung am Bahnhof ist untersagt, darauf weisen auch Schilder hin. Es kommt immer wieder vor, dass Radfahrer*innen nicht absteigen und mit dem Fahrrad durchfahren. Damit sind sie eine Gefahr für Fußgänger*innen. Teilweise kommt noch hinzu, dass viele Radfahrer*innen ohne Licht unterwegs sind. Auch dies stellt eine enorme Gefahr dar.

Bei der ersten Kontrolle durch den Gemeindevollzugsdienst wurden innerhalb von einer Stunde insgesamt 16 Radfahrer*innen kostenpflichtig verwarnt. Bei weiteren 17 Kindern wurden die Eltern angeschrieben, da diese das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten und somit nicht strafmündig sind.

Bei einer zweiten Kontrolle, 14 Tage später, wurden insgesamt 22 Verwarnungen ausgesprochen und 15 Schreiben an Eltern versendet. Darunter waren sieben Jugendliche, die bereits bei der ersten Kontrolle angehalten wurden.

Wie im gesamten Verwarnungsbereich wurden auch hier die Verwarnungsgelder angehoben. Mittlerweile muss man mit einem Verwarnungsgeld von 25 € bis 35 € rechnen. Hier hängt es davon ab, ob noch eine Behinderung oder Gefährdung vorlag.

Bei beiden Kontrollen handelte es sich überwiegend um Schüler*innen. Die Radfahrer*innen, die ordnungsgemäß das Fahrrad durch die Unterführung geschoben hatten, konnte man an einer Hand abzählen.

Die Gemeindeverwaltung bittet alle Eltern darum, auf die Kinder und Jugendlichen einzuwirken und auch nochmal einen Fahrradcheck bezüglich des Lichtes durchzuführen.