HINWEIS:
Diese Mitteilung ist bereits älter als ein Jahr und daher möglicherweise nicht mehr gültig.

Energiepreispauschale (27.11.22)

Rubrik:

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Deutsche Rentenversicherung logo

Deutsche Rentenversicherung logo

Alle Personen, die am 1. Dezember 2022 eine gesetzliche Rente beziehen, erhalten automatisch die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro.
Der Renten Service der Deutschen Post AG überweist die Energiepreispauschale bis zum 15. Dezember 2022 als gesonderte Einmalzahlung auf das Konto, auf das auch die regelmäßigen Rentenzahlungen erfolgen. Personen, die erstmals Ende Dezember eine Rente bekommen, erhalten die Energiepreispauschale voraussichtlich Anfang 2023. Auch diese Auszahlung erfolgt automatisch.
Gut zu wissen:
- Der Anspruch auf die Energiepreispauschale setzt einen Wohnsitz in Deutschland voraus.
- Eheleute erhalten jeweils 300 Euro, sofern beide eine eigene Rente beziehen.
- Es ist unerheblich, ob die Rente befristet oder unbefristet geleistet wird.
- Erhält eine Person mehrere Renten - zum Beispiel eine Altersrente und eine Witwenrente - wird die Energiepreispauschale nur einmal gezahlt.
Die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Energiepreispauschale hat die Deutsche Rentenversicherung in einem FAQ-Katalog zusammengefasst. Interessierte finden ihn auf www.deutsche-rentenversicherung-bw.de.
Den vorliegenden Text und weitere Informationen können Sie auf unserer Internetseite unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de abrufen.