Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 GrStG (13.1.23)
Rubrik: | Öffentliche Bekanntmachung |
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Steueramt |
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Öffentliche Bekanntmachung:
Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023
In der Gemeinderatsitzung vom 07.12.2010 wurden folgende Hebesätze ab dem Jahr 2011 beschlossen:
- 380 v.H. für die Betriebe der Land- u. Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
- 380 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B).
Diese Hebesätze gelten unverändert auch für das Jahr 2023.
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie im Jahr 2022 zu entrichten haben, wird aufgrund § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in derselben Höhe wie für das Jahr 2022 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Sie erhalten 2023 keinen Steuerbescheid. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht, anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamts, ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.
Oftersheim, den 13. Januar 2023
Pascal Seidel
Bürgermeister