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Rücksicht beim Gehwegparken (21.4.23)

Rubrik:

Das Ordnungsamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Ein Auto parkt so auf dem Gehweg, dass kein Rollstuhl oder Kinderwagen daran vorbeikommt.

Ein Auto parkt so auf dem Gehweg, dass kein Rollstuhl oder Kinderwagen daran vorbeikommt.

Eigentlich ist das Parken auf Gehwegen – auch mit nur zwei Rädern - verboten. So ist die Rechtslage. Es wird vielerorts geduldet, um den Durchgangsverkehr zu ermöglichen, auch in Oftersheim.

Trotzdem sollten Sie bedenken: Der Gehweg ist für Fußgänger*innen und Rollstuhlfahrer*innen da und nicht für Autos. Auch wer einen Rollator oder einen Kinderwagen schiebt, kommt oft nicht mehr durch.

Deshalb unser Appell: Nehmen Sie Rücksicht! Parken Sie Ihr Auto so, dass Menschen den Gehweg noch gefahrlos nutzen können. Manchmal hilft es sich vorzustellen, selbst mit Rollstuhl unterwegs zu sein.

Mindestens ca. 1,00 Meter Gehweg­brei­te muss bleiben, damit Menschen sich dort, egal wie mobil sie sind, sicher bewegen können. Auf der Straße muss die Durch­fahrt­mög­lich­keit für Rettungs­fahr­zeuge gesichert sein (not­wen­dig sind mindestens 3,00 Meter).

Autofahrer*in­nen müssen beim Verstoß mit einem Verwarnungsgeld von 50 Euro rechnen, 70 Euro bei Parken mit Behin­de­rung.

Die Gemeinde Oftersheim kontrolliert verstärkt auf Geh- und Radwegen, die zu den Schulwegen zählen. Zu beachten ist dabei, dass Kinder bis acht Jahre den Gehweg zum Radfahren nutzen müssen und Kinder bis zehn Jahre auf ihm fahren dürfen.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer*innen, aufeinander Rücksicht zu nehmen.