Veterinäramt/Verbraucherschutz: Jahresbericht (9.5.23)

Rubrik:

Der Rhein-Neckar-Kreis informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Verschimmelter Schinken. Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.jpg

Verschimmelter Schinken. Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.jpg

Salmonellen in der Sesampaste oder Glassplitter in der Packung? Wenn im Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt solche Mitteilungen eingehen, muss es schnell gehen. Die Mitarbeitenden des Referats Lebensmittelüberwachung erstellen dann ihrerseits eine Meldung für das europaweite Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF). Bei sogenannten Schnellwarnungen handelt es sich um Infos über beanstandete Produkte, von denen ein Gesundheitsrisiko im Zusammenhang mit Lebensmitteln oder Futtermitteln festgestellt wurde. „Wir treffen umgehend erforderliche Maßnahmen, damit das beanstandete Produkt nicht mehr in Verkehr gebracht wird und informieren Betriebe, die mit den betroffenen Produkten beliefert wurden, damit diese schnellstmöglich handeln können“, erklärt Rudi Wolf, Leiter des Referats Verbraucherschutz. Gemeinsam mit Amtsleiterin Dr. Dominika Hagel und der Dezernentin für Ordnung und Gesundheit, Doreen Kuss, stellte er am 5. Mai in Wiesloch den Jahresbericht 2022 der Lebensmittelüberwachung für den Rhein-Neckar-Kreis vor.

Die Anzahl der rückrufrelevanten Beanstandungen nimmt laut Wolf übrigens stetig zu. Eine Zunahme gab es auch bei der Anzahl der Kontrollbesuche in Restaurants, Gaststätten, Imbissen sowie Klein- und Großbetrieben im Landkreis zu verzeichnen. Insgesamt 2458 Kontrollen in 1722 Betrieben haben die Mitarbeitenden des Veterinäramts und Verbraucherschutzes im Jahr 2022 durchgeführt – und damit über 300 mehr als im Jahr zuvor. In 340 Fällen erfolgten Mängelberichte wegen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht. Wenn Mängel festgestellt werden, achten die Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure im Landratsamt natürlich genau darauf, dass diese auch beseitigt werden. „Leider mussten von uns auch im Jahr 2022 insgesamt 22 Betriebe vorübergehend geschlossen werden“, sagt Rudi Wolf mit Blick auf die Zahlen des Jahresberichts.

Meist sei dies der Fall bei erheblichen Mängeln in der Basishygiene, die durch gründliches Putzen beseitigt werden können. Oft kann der Betrieb dann schnell wieder geöffnet werden. Er bleibt dann allerdings für eine gewisse Zeit in einer erhöhten Kontrollhäufigkeit. Doch es sind bei Weitem nicht nur die Routinekontrollen oder die anlassbezogenen Kontrollen, die die Mitarbeitenden seines Referats auf Trab halten. So war im Jahr 2022 ein Schwerpunkt die Überprüfung von Lebensmitteln, die unter den Begriff „Irreführung bzw. Täuschung des Verbrauchers“ fallen. Immer wieder kommt es vor, dass Olivenöl gar kein Olivenöl ist, sondern eingefärbtes Sonnenblumenöl. Ein anderes Beispiel ist die Seezunge. „In vielen Gaststätten wird Seezunge angeboten. Tatsächlich handelt es sich aber manchmal um Rotzunge oder Tropenzunge und nicht um die echte Seezunge“, erklärt der erfahrene Referatsleiter. Ein weiterer Fokus lag auf CBD-Produkten. Cannabidiol (CBD) ist ein Bestandteil der Hanfpflanze. Das Problem: CBD-haltige Erzeugnisse, ob als Nahrungsergänzungsmittel, CBD-Öl, Aromaöl oder Mundspray bezeichnet, sind in der EU nicht verkehrsfähig. Aus diesem Grund wurden im Rhein-Neckar-Kreis im Rahmen von landesweiten Schwerpunktkontrollen zwei Händler kontrolliert und im Anschluss der Kontrollen der Verkauf dieser Produkte untersagt.

Allen Verbraucherinnen und Verbrauchern muss allerdings eine Tatsache klar sein. „Wir können nicht permanent und flächendeckend überall kontrollieren“, erklärt Dr. Dominika Hagel, die das Veterinäramt und Verbraucherschutz leitet. Das sei bei der Lebensmittelüberwachung in Deutschland schon aufgrund der Vielzahl an Unternehmen – alleine im Rhein-Neckar-Kreis gibt es knapp 8000 Lebensmittelbetriebe – überhaupt nicht durchführbar. Die Verantwortung für die Sicherheit der Lebensmittel liegt daher immer bei den Unternehmen selbst, nicht bei der Behörde – dies ist auch so in der EU-Gesetzgebung, die für alle EU-Mitgliedstaaten gilt, verankert. „Die Eigenverantwortung steht an oberster Stelle, und kein Hersteller oder Händler kann sich damit aus seiner Verantwortung stehlen, dass schon lange keine Kontrolle mehr stattgefunden hat“, so Dr. Hagel.