„Auch Superhelden können verunglücken“ (17.5.23)

Rubrik:

Unfallkasse Baden-Württemberg

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Viele Menschen haben jemanden – der wahrlich Heldenhaftes in ihrem Alltag leistet: Ihre Haushaltshilfe. Aber was, wenn dieser Haushaltshilfe bei ihrer Arbeit ein Unfall passiert? Dann ist der Arbeitgebende der Haushaltshilfe verantwortlich.

Am 08.05.2023 startete die Superhelden-Kampagne der Unfallkasse Baden-Württemberg, der gesetzlichen Unfallversicherung im Land. Diese richtet sich an alle haushaltführende Personen in Baden-Württemberg, die eine Haushaltshilfe beschäftigen. Über viele Kanäle wie Radiowerbung, Anzeigen in Online-Tageszeitungen und Magazinen sowie Social Media wird auf die Notwendigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung für Haushaltshilfen aufmerksam gemacht.

Ist eine Haushaltshilfe nicht angemeldet, ist der Arbeitgebende – in diesem Fall die haushaltsführende Person – verantwortlich, denn die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung muss durch den Arbeitgeber erfolgen. Nur wenn die Haushaltshilfe angemeldet ist, sind sowohl die Haushaltshilfe als auch ihre Arbeitgeberin oder ihr Arbeitgeber bei einem Unfall auf der rechtlich sicheren Seite.

Unter den Begriff Haushaltshilfe fallen zum Beispiel: Reinigungskräfte, Babysitter, Küchen- und Gartenhelfer aber auch Kinder- und Erwachsenenbetreuende. Für die beschäftigte Person ist die gesetzliche Unfallversicherung beitragskostenfrei, die Kosten werden vom Arbeitgebenden – also der haushaltsführenden Person - getragen. Sollte die Haushaltshilfe bei ihrer Tätigkeit verunfallen oder sich verletzen, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein und der private Arbeitgeber ist von seiner Leistungspflicht entbunden. Die Kosten für die medizinische Behandlung sowie weitere Leistungen, die durch einen Unfall entstehen, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung.

Weitere Informationen und Anmeldung unter www.ukbw.de/haushaltshilfe