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3. Kfz-Versicherungen

Es gibt eine Reihe von Versicherungen, die Sie für Ihr Fahrzeug abschließen können. In diesem Kapitel finden Sie Informationen über folgende Versicherungen:

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Als Halter eines Kraftfahrzeuges sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, unabhängig davon, wer fährt. Jeder Fahrzeugführer, der ein Fahrzeug ohne Kfz-Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Straßen benutzt, macht sich strafbar. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt sowohl Personen- als auch Fahrzeugschäden ab.

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme beträgt

  • 2,5 Millionen Euro für Personenschäden bei einer geschädigten Person,
  • 7,5 Millionen Euro für Personenschäden mit drei oder mehr geschädigten Personen,
  • 500.000 Euro für Sachschäden und
  • 50.000 Euro für Vermögensschäden.

Diese gesetzlichen Deckungssummen müssen mindestens gewählt werden. Viele Versicherer bieten auch Verträge mit einer unbegrenzten Deckungssumme an. Dabei ist bei jedem Sach- und Vermögensschaden die Deckungssumme unbegrenzt, bei Personenschäden stehen pro geschädigter Person acht Millionen Euro zur Verfügung.

Ansprüche gegen die Versicherung können sowohl Personen, die geschädigt wurden, geltend machen als auch der berechtigte Nutzer des Fahrzeuges. Hinsichtlich der Einzelheiten sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl entscheidend.

Der Versicherer erteilt Ihnen eine Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde.

Fahrzeugversicherung

Die auch Kaskoversicherung genannte Versicherung ersetzt Schäden, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs entstehen, für die kein anderer Schadensersatz leistet. Es gibt zwei Arten:

Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko)

Sie bietet Schutz bei:

  • Brand oder Explosion
  • Entwendung, Diebstahl, unerlaubtem Gebrauch durch fremde Personen, Raub und unter besonderen Umständen Unterschlagung
  • unmittelbarer Einwirkung von Sturm, Blitzschlag, Hagel und Überschwemmung
  • Zusammenstoß mit Haarwild
  • Bruchschäden an der Verglasung
  • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss

Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)

Sie schließt die Leistungen der Teilkaskoversicherungen ein. Darüber hinaus sind noch Schäden durch eigenverschuldete Unfälle sowie Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen versichert. Nicht versichert sind Schäden durch Verschleiß oder Abnutzung. Dasselbe gilt für Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden.

In der Fahrzeugversicherung (Teil- oder Vollkaskoversicherung) kann der Versicherungsschutz mit einer Eigenbeteiligung des Fahrzeughalters kombiniert werden. Generell gilt: Je höher die Eigenbeteiligung, desto niedriger die zu zahlende Versicherungsprämie. Im Einzelnen ist auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherungsgesellschaften zu achten.

Insassenversicherung

Versichert werden durch derartige Versicherungen alle Insassen des versicherten Fahrzeugs mit Ausnahme von Berufsfahrern. Bei Insassen-Unfallversicherungen zahlen die Versicherungen im Falle des Todes oder der Invalidität von Fahrzeuginsassen entsprechende Versicherungssummen. Nur die nachfolgend aufgelisteten Schadensfälle werden ausschließlich durch die Insassen-Unfallversicherung gedeckt:

  • Unfälle, die von keinem Verkehrsteilnehmer, sondern durch ein unabwendbares Ereignis (z.B. ein Tier) verursacht wurden.
  • Zusatzleistung bei Unfällen im Ausland zu den häufig geringeren Leistungen der ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer.
  • Unfallverursachung durch Fußgänger oder Radfahrer, wenn diese keine private Haftpflichtversicherung besitzen und aufgrund mangelnden Vermögens ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen können.

Rechtsschutzversicherung

Die Fahrzeug- oder Verkehrs-Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen, Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen und übernimmt die anfallenden Kosten (z.B. Rechtsvertretung, Gericht, Sachverständige).

Versichert ist der Versicherungsnehmer für ein oder mehrere in der Police bezeichnete(s) Motorfahrzeug(e) zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger, die in seinem Eigentum stehen, von ihm gehalten werden, auf ihn zugelassen oder von ihm geleast sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den berechtigten Lenker und die berechtigten Insassen dieser Fahrzeuge.

Detaillierte Informationen zu den genannten Versicherungstypen bietet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft an.