Lebenslagen
     Familie und Kinder

1. Familie in der Gesellschaft

Die traditionelle Familie besteht aus Vater, Mutter und Kindern. Daneben hat sich eine Reihe alternativer Lebensformen entwickelt. Nichteheliche Lebensgemeinschaften, Patchworkfamilien, alleinerziehende Elternteile und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sind nur einige Beispiele.

Das Kapitel "Ehegatten (LL)" informiert über das Zusammenleben mit Trauschein und welche Rechte und Pflichten daraus entstehen.

Wer als Vater eines Kindes gilt und welche Rechte und Pflichten durch eine Vaterschaft (LL) entstehen, erfahren Sie im darauf folgenden Kapitel. Dort können Sie sich auch informieren, wie Sie im Zweifelsfall eine Vaterschaft feststellen lassen können.

Sie und Ihr Partner erwarten ein Kind, möchten aber nicht heiraten, sondern weiterhin als Lebensgefährten (LL) in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammenleben? Im entsprechenden Kapitel erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten diese Form der Lebensgemeinschaft mit sich bringt.

In Zeiten mit hohen Scheidungsraten wird die Zahl von alleinerziehenden Elternteilen immer größer. Das Unterkapitel widmet sich den Schwierigkeiten, mit denen speziell Alleinerziehende (LL) zu kämpfen haben, und darüber, welche Unterstützungen es für Sie als alleinerziehender Elternteil gibt.

Gleichgeschlechtliche Partner (LL) haben die Möglichkeit, eine Lebenspartnerschaft zu begründen. Das Kapitel enthält Informationen darüber, welche Rechte und Pflichten aus einer Lebenspartnerschaft entstehen und welche Unterschiede zur Ehe es gibt.