Lebenslagen

Geburt

Haben Sie gerade erfahren, dass Sie Eltern werden? Möchten Sie jetzt zum Beispiel wissen, wo Sie entbinden können, ob Ihnen finanzielle Unterstützung zusteht oder wie lange Sie Anspruch auf Elternzeit haben? Überlegen Sie, welche Behördengänge Sie zu welchem Zeitpunkt erledigen müssen? Schwangerschaft und Geburt werfen viele Fragen auf. Auf den folgenden Seiten finden Sie daher umfassende Informationen über Ihre Rechte und Pflichten als Eltern.

Im ersten Kapitel "Schwangerschaft (LL)" lesen Sie, was Sie bereits vor der Geburt Ihres Kindes beachten sollten. Für werdende Mütter und Väter gibt es zahlreiche Informationen zu folgenden Themen:

  • Schwangerschaftsberatung
  • Mutterpass
  • Unterrichtung des Arbeitgebers
  • Mutterschutz (z.B. Beschäftigungsverbote, Kündigungsschutz, Urlaubsansprüche)
  • Entbindungsmöglichkeiten

Was Sie tun müssen, wenn Ihr Kind auf der Welt ist, finden Sie im Kapitel "Nach der Geburt (LL)". Beispielsweise muss jede Geburt innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden. Wie Sie bei dieser Anzeige vorgehen müssen, hängt davon ab, ob Ihr Kind bei Ihnen zu Hause oder in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung zur Welt gekommen ist. Mehr darüber erfahren Sie in diesem Kapitel, ebenso wie Informationen über:

  • rentenrechtliche Aspekte (Berücksichtigungs- und Kindererziehungszeiten)
  • Elternzeit
  • Kinderbetreuung
  • Staatsangehörigkeit
  • Taufe

Finanzielle und sonstige Hilfen (LL) werden vom Bund, dem Land Baden-Württemberg und verschiedenen Wohlfahrtseinrichtungen sowohl vor als auch nach der Geburt angeboten.

In zahlreichen Verfahrensbeschreibungen erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie beispielsweise Kindergeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld oder Hebammenhilfe erhalten oder wie Sie Ihr Kind auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen (VB) lassen können.

Die Anerkennung der Vaterschaft (LL) bei einem nicht ehelich geborenen Kind ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich. Informationen dazu finden Sie in der Lebenslage "Familie und Kinder".