Lebenslagen
     Schule

4. Zweiter Bildungsweg

Der zweite Bildungsweg ermöglicht Erwachsenen, die schon berufliche Erfahrungen haben, auf freiwilliger Basis Schulabschlüsse nachzuholen. Hierzu bieten sich folgende Möglichkeiten:

  • Abendrealschule (mittlere Reife)
  • Abendgymnasium (mittlere Reife, Fachhochschulreife, allgemeine Hochschulreife)
  • Berufsaufbauschule (mittlere Reife)
  • Einjähriges Berufskolleg (Fachhochschulreife)
  • Kolleg (Fachhochschulreife, allgemeine Hochschulreife)
  • Technische Oberschule oder Wirtschaftsoberschule (fachgebundene Hochschulreife, allgemeine Hochschulreife)

Sonderformen

  • Qualifizierte Berufstätige mit beruflicher Aus- und Fortbildung besitzen unter bestimmten Voraussetzungen ohne die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung die Qualifikation für ein Studium in einem ihrer beruflichen Aus- und Fortbildung fachlich entsprechenden Studiengang. Besteht keine fachliche Entsprechung, kann die Studienberechtigung durch eine Eignungsprüfung erworben werden.
  • Berufstätige, die für ein bestimmtes Fachgebiet eine herausragende Befähigung besitzen, können, soweit sie keine schulische Studienberechtigung haben, über eine Begabtenprüfung die allgemeine Hochschulreife erlangen.