Lebenslagen
     Stiftungen

3. Organisation einer Stiftung

Die Stiftung hat keine Mitglieder (wie beispielsweise der Verein), sondern Organe.

Welche Organisationsform für eine Stiftung am zweckmäßigsten ist, hängt von Art und Größe der Stiftung ab. Die Stiftungsorganisation wird weitgehend durch den Stifter selbst festgelegt. Er kann auch selbst Mitglied in einem der Organe sein.

Jede rechtsfähige Stiftung muss einen Vorstand haben, der aus einer oder mehreren Personen bestehen kann.

Darüber hinaus kann der Stifter weitere Organe (z.B. Stiftungsrat, Kuratorium, Beirat) einrichten, die entscheidende, beratende oder kontrollierende Funktion haben können.