Lebenslagen
     Wehrdienst

5. Soziale Absicherung

Wehrdienstleistende sind während der Ableistung des Wehrdienstes sozial abgesichert (z.B. durch die Weiterzahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, durch einen Arbeitsplatzschutz, Beschädigtenversorgung, Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung, Unterhaltssicherung und Wohngeld).

Weitere Informationen zu den folgenden Themen erhalten Sie in den entsprechenden Unterkapiteln.

  • Arbeitslosenversicherung
  • Arbeitsplatzschutz
  • Beschädigtenversorgung
  • Kindergeld und Waisenrente
  • Kranken-/Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Unterhaltssicherung