Lebenslagen
     Wohnen

2. Finanzielle und sonstige Wohnhilfen

In Zeiten von steigenden Mieten und Energiekosten kann Wohnen schnell zur finanziellen Belastung werden. Besonders für kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder ältere Menschen mit einer niedrigen Rente kann es schwierig sein, die Miete für eine angemessene Wohnung zu bezahlen.

Wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören, werden Ihre Mietkosten im Rahmen der Sozialleistungen berücksichtigt:

  • Bezieher von Arbeitslosengeld II (oder Sozialgeld)
  • Bezieher von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt oder ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Asylbewerber
  • Bezieher von Kinder- und Jugendhilfe (sofern keine anderen Personen im Haushalt leben)

Wer nicht in diese Gruppen fällt, dessen Einkommen aber dennoch zu gering für eine angemessene Wohnung ist, hat folgende Möglichkeiten:

  • Sofern Ihr Familieneinkommen eine gewisse Grenze (abhängig von der Anzahl der Personen, die zum Haushalt gehören) nicht überschreitet, können Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Dieser berechtigt Sie zum Bezug einer kostengünstigen Sozialwohnung (öffentlich geförderte Mietwohnung).

  • Sie können Wohngeld beantragen. Wenn Sie eine Mietwohnung bewohnen, erhalten Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete, als Bewohner eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss.
    Wenn Sie umziehen, verfällt der Anspruch auf Wohngeld und Sie müssen für Ihre neue Wohnung einen neuen Antrag stellen.

Das Land Baden-Württemberg betreibt sowohl im Eigenheim- als auch im Mietbereich Wohnraumförderung (LL) nach Maßgabe des jeweiligen Programms.