Lebenslagen
     Zuwanderung

3. Aufenthaltszwecke

Das neue Aufenthaltsrecht orientiert sich nicht mehr an Aufenthaltstiteln, sondern an den im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecken (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, humanitäre Gründe).

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Erteilung eines Aufenthaltstitels für folgende Aufenthaltszwecke:

Hinzu kommen noch besondere Aufenthaltsrechte (LL) im Recht auf Wiederkehr und für ehemalige Deutsche.

In Ausnahmefällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen im Gesetz nicht genannten Aufenthaltszweck erteilt werden.