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Berufseinstiegsjahr

EINLEITUNG

Das Berufseinstiegsjahr (BEJ) richtet sich an Jugendliche mit Hauptschulabschluss, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben und keine weiterführende Schule besuchen können. Der Bildungsgang wurde als Ergänzung zum Berufsvorbereitungsjahr (VB) (BVJ) an beruflichen Schulen konzipiert.

Das BEJ sieht aufbauend auf den bereits erworbenen Hauptschulabschluss wirkungsvolle Fördermaßnahmen vor, damit die Schüler ihre Ausbildungsreife und ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz bestmöglich verbessern:

  • Vorqualifikation in einem Berufsfeld
  • verstärkte Förderung in Deutsch, Mathematik, Projekt- und Sozialkompetenz
  • individuelle Förderung- und Berufswegeplanung auf der Grundlage einer umfassenden Kompetenzanalyse
  • Erlangung eines höher qualifizierenden Abschlusses mit Anforderungen, die etwas über dem Niveau des Hauptschulabschlusses liegen.

Mit dem Besuch des BEJ ist die Berufsschulpflicht erfüllt, sofern kein Berufsausbildungsverhältnis eingegangen wird.

Das BEJ wird als Vollzeitschule geführt und dauert ein Jahr. Es wurde im Schuljahr 2006/07 an 40 beruflichen Schulen angeboten. Im Schuljahr 2007/08 wurde das BEJ an allen beruflichen Schulen, die bislang ein BVJ hatten, mit mindestens einer Klasse eingeführt. Ab dem Schuljahr 2008/09 müssen in der Regel alle berufsschulpflichtigen Jugendlichen, die keinen Ausbildungsplatz haben und keine weiterführende Schule besuchen können, das BEJ besuchen.

Die Abschlussprüfung des BEJ ermöglicht bei entsprechenden Leistungen unter anderem den Besuch einer zweijährigen, zur Fachschulreife führenden Berufsfachschule.

ZUSTAENDIG

die jeweilige Schule

VORAUSSETZUNG

Das Berufseinstiegsjahr steht für Jugendliche mit Hauptschulabschluss offen, die im Anschluss an die allgemeine Schulpflicht – nach Besuch einer Hauptschule, Sonderschule oder gegebenenfalls einer Förderschule, sowie unter bestimmten Voraussetzungen nach vorzeitigem Verlassen der Realschule oder des Gymnasiums – keine Berufsausbildung beginnen und keine weiterführende Schule besuchen können und noch nicht 18 Jahre alt sind.

ABLAUF

Es ist empfehlenswert, sich möglichst frühzeitig vor Beginn des Schuljahres bei der infrage kommenden beruflichen Schule in Ihrer Nähe zum Besuch des Berufseinstiegsjahres anzumelden. Dort erhalten Sie auch das entsprechende Antragsformular. Je nach Angebot der Schule steht Ihnen das Antragsformular auch zum Download im Internet zur Verfügung.

Den ausgefüllten Antrag können Sie persönlich abgeben oder per Post senden. Je nach Angebot der Schule ist auch ein elektronischer Versand möglich.

UNTERLAGEN

in der Regel: Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule

Weitere Auskünfte über eventuell weitere erforderliche Unterlagen erteilt Ihnen Ihre berufliche Schule.

FRIST

Bewerbungen sind in der Regel laufend möglich.

RECHTSGRUNDLAGE

§ 10 Abs. 5 Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) (Berufsschule)