=> Verfahren - Auswahl

Ersatzlohnsteuerkarte

EINLEITUNG

Wenn eine Lohnsteuerkarte verloren gegangen, unbrauchbar geworden oder zerstört worden ist, wird durch die zuständige Gemeinde oder Stadt eine Ersatzlohnsteuerkarte ausgestellt.

ZUSTAENDIG

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes

VORAUSSETZUNG

Ihre Lohnsteuerkarte ist verloren gegangen, unbrauchbar oder zerstört worden.

ABLAUF

Sie müssen bei der zuständigen Stelle die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte beantragen.

UNTERLAGEN

Keine. Sie müssen jedoch bei der zuständigen Stelle ausdrücklich und wahrheitsgemäß versichern, dass Sie keine Einkünfte aufgrund eines zweiten oder weiteren Dienstverhältnisses beziehen. Die zuständige Stelle hat Sie auf die strafrechtlichen Folgen unrichtiger Angaben hinzuweisen. Die Gründe für die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte sind in schriftlicher Form festzuhalten und zu den Unterlagen der zuständigen Stelle zu nehmen.

Die zuständige Stelle hat die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte dem für Sie zuständigen Wohnsitzfinanzamt unverzüglich mitzuteilen.

FRIST

Die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte ist nur bis zum Ablauf des Kalenderjahres möglich, für das die Lohnsteuerkarte gilt.

KOSTEN

Die Gemeinde oder Stadt kann für die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte eine Gebühr von bis zu 5 Euro erheben.

SONSTIGES

Auskünfte erteilt auch das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen.

RECHTSGRUNDLAGE

§ 39 Abs. 1 Sätze 3 bis 5 Einkommensteuergesetz (EStG) (Lohnsteuerkarte)