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Gebrauchsmusteranmeldung

UNTERTITEL

Antrag auf Eintragung eines Gebrauchsmusters

EINLEITUNG

Das Gebrauchmuster hat große Ähnlichkeit mit einem Patent. Es wird auch als der "kleine Bruder" des Patents bezeichnet.

Gebrauchsmuster dienen zum Schutz technischer Erfindungen.

ZUSTAENDIG

das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München

Sie können Ihre Anmeldung aber auch bei den Dienststellen des DPMA in Jena, beim Technischen Informationszentrum Berlin (TIZ) und bei bestimmten Patentinformationszentren einreichen (z.B. in Stuttgart). Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet eine Auflistung der Patentinformationszentren mit Angaben zu Aufgaben und Dienstleistungen.

VORAUSSETZUNG

  • Neuheit (die Erfindung darf nicht zum Stand der Technik gehören)
  • erfinderischer Schritt (ein auf dem entsprechenden technischen Gebiet tätiger Fachmann darf nicht ohne Weiteres auf die entsprechende Lösung kommen)
  • gewerbliche Anwendbarkeit

ABLAUF

Das ausgefüllte Formular "Antrag auf Eintragung eines Gebrauchsmusters" und die erforderlichen Unterlagen müssen Sie in zweifacher Ausführung in Papierform oder elektronisch bei einer der zuständigen Stellen einreichen sowie eine Anmeldegebühr bezahlen. Nähere Informationen darüber, wie die elektronische Anmeldung funktioniert, finden Sie auf den Seiten des DPMA.

Das DPMA prüft Ihre Anmeldung insoweit, ob die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Gebrauchsmusteranmeldung gegeben sind und ob die Anmeldung den formalen Kriterien genügt.

Anders als beim Patentanmeldungsverfahren wird Ihre Gebrauchsmusteranmeldung nicht auf Neuheit oder Erfindungshöhe geprüft, wodurch das Verfahren erheblich verkürzt wird. Eintragungsverfahren für Gebrauchsmuster dauern durchschnittlich drei bis vier Monate.

Weil die Anmeldung nicht auf Neuheit und Erfindungshöhe geprüft wird, ist das Gebrauchsmuster viel angreifbarer als ein erteiltes Patent. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein von Dritten beantragtes Löschungsverfahren zum Erfolg führt, ist somit höher.

Nach Abschluss des Eintragungsverfahrens trägt das Deutsche Patent- und Markenamt das Gebrauchsmuster in ein Register, in die Rolle für Gebrauchsmuster, ein und veröffentlicht die Eintragung im Patentblatt. Mit der Eintragung beginnt der Gebrauchsmusterschutz zu wirken.

Wenn Sie ein Gebrauchsmuster anmelden wollen, können Sie dies selbst tun. Grundsätzlich ist es Ihnen überlassen, ob Sie die Hilfe eines Patentanwalts in Anspruch nehmen oder nicht. Sie sollten hierbei jedoch bedenken, dass Fehler beim Verfassen der Erfindungsbeschreibung in der Regel nur unter Verlust des zeitlichen Ranges oder gar nicht zu korrigieren sind. Falls Sie beabsichtigen, die Erfindung auch im Ausland anzumelden, sollten Sie möglichst gleichzeitig einen Patentanwalt hinzuziehen. Wenn Sie nicht über einen Wohnsitz im Inland verfügen, müssen Sie sich durch einen im Inland zugelassenen Patentanwalt vertreten lassen.

Über die Internetseiten der Patentanwaltskammer können Sie einen Patentanwalt in Ihrer Nähe suchen.

UNTERLAGEN

  • technische Beschreibung mit
    • Darstellung des Standes der Technik,
    • Aufbau und Vorteil der eigenen Erfindung,
    • gegebenenfalls einer oder mehrerer technischer Zeichnungen
  • Schutzansprüche, das heißt
    • was an der Erfindung neu ist und
    • wofür genau der Gebrauchsmusterschutz beantragt wird

Detaillierte Informationen darüber, welche Informationen in einer Gebrauchsmusteranmeldung enthalten sein müssen und Beispiele finden Sie im "Merkblatt für Gebrauchsmusteranmelder" des DPMA.

FRIST

Die Gebühren für die Anmeldung müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach der Antragstellung bezahlen, ansonsten gilt Ihr Antrag als zurückgenommen.

Der Gebrauchsmusterschutz beträgt zunächst drei Jahre. Danach können Sie den Schutz auf maximal zehn Jahre verlängern, indem Sie Verlängerungsgebühren zahlen.

KOSTEN

  • Anmeldegebühr
    • bei Anmeldung in Papierform: 40 Euro
    • bei elektronischer Anmeldung: 30 Euro
  • Verlängerungsgebühren
    • für das 4. bis 6. Schutzjahr: 210 Euro
    • für das 7. und 8. Schutzjahr: 350 Euro
    • für das 9. und 10. Schutzjahr: 530 Euro

Wie für die meisten Schutzrechtsverfahren können Sie auch für die Eintragung eines Gebrauchsmusters in begründeten Fällen Verfahrenskostenhilfe (VB) beim Deutschen Patent- und Markenamt beantragen.

RECHTSGRUNDLAGE

§§ 4 – 8 Gebrauchsmustergesetz (GebrMG)