=> Verfahren - Auswahl

Gewerbeabmeldung

EINLEITUNG

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, dann müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann in der früheren Gemeinde abmelden und bei Fortführung in der neuen Gemeinde anmelden.

Anzeigepflichtig sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (z.B. OHG, BGB-Gesellschaft) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.

ZUSTAENDIG

die Gemeinde-/Stadtverwaltung der bisherigen Betriebsstätte

ABLAUF

Die Abmeldung Ihres Gewerbes kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Für die Gewerbeabmeldung müssen Sie das Formular "Gewerbe-Abmeldung" verwenden. Dieses liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht auch, je nach Angebot Ihrer Gemeinde, zum Download zur Verfügung. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde kann die Anzeige der Gewerbeabmeldung auch elektronisch über das Internet unter Verwendung der elektronischen Signatur erfolgen. Wenn keine elektronische Signatur eingesetzt wird, müssen Sie der zuständigen Stelle einen unterschriebenen Ausdruck der Abmeldung per Post zusenden.

Wenn die Abmeldung nicht durch den Gewerbetreibenden oder einen gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Abmeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.

Steht die Aufgabe des Betriebs eindeutig fest und ist die Abmeldung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

UNTERLAGEN

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Handelsregisterauszug (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug), soweit Ihre Firma im Handelsregister (Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eingetragen ist

In manchen Fällen kann darüber hinaus die Vorlage weiterer Unterlagen beziehungsweise Nachweise erforderlich sein – dies ist im Einzelfall mit der zuständigen Stelle abzuklären.

FRIST

Die Anzeige Ihrer Gewerbeabmeldung ist zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung/Betriebsauflösung fällig.

KOSTEN

Für die Gewerbeabmeldung fallen je nach Gemeinde unterschiedlich hohe Gebühren beziehungsweise Kosten an.

SONSTIGES

Erfolgt Ihre Gewerbeabmeldung schriftlich beziehungsweise elektronisch, erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung mit der Gebührenrechnung umgehend zugeschickt.

Ansonsten bekommen Sie die Bestätigung direkt bei der Abmeldung ausgehändigt.

RECHTSGRUNDLAGE