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Haltverbotszone einrichten

EINLEITUNG

Wenn Sie umziehen und mit dem Möbelwagen direkt vor Ihrer alten beziehungsweise neuen Wohnung Parkraum benötigen, dürfen Sie nicht eigenmächtig die Straße während des Be- und Entladens absperren.

Das Reservieren von Parkplätzen an öffentlichen Straßen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch das Aufstellen von Mülltonnen) ist nicht erlaubt und für andere Verkehrsteilnehmer nicht verbindlich.

Sie können aber für die Dauer Ihres Umzugs eine Haltverbotszone beantragen, die Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung ermöglicht.

Gilt für den Bereich der geplanten Haltverbotszone ein absolutes Haltverbot, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Haltverbot dürfen Sie dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

ZUSTAENDIG

die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, in dem das Haltverbotsschild aufgestellt werden soll

Straßenverkehrsbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einer Großen Kreisstadt wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einer Gemeinde wohnen, die einer Verwaltungsgemeinschaft angehört, die die Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde wahrnimmt: die Gemeinde-/Stadtverwaltung einer der beteiligten Gemeinden
  • ansonsten: das für den Wohnort zuständige Landratsamt

ABLAUF

Die Einrichtung einer Haltverbotszone können Sie persönlich oder schriftlich formlos bei der zuständigen Stelle beantragen.

Ihr Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Zuname
  • neue und alte Adresse
  • Telefon- und Fax-Nummer
  • Zweck der Haltverbotszone (Durchführung eines Umzugs)
  • Datum, an dem die Haltverbotszone eingerichtet werden soll
  • Zeitraum, in dem das Haltverbot gelten soll
  • Bereich, in dem die Haltverbotszone eingerichtet werden soll
    Machen Sie möglichst genaue Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und fügen Sie eventuell eine Skizze bei.
  • Länge der Haltverbotszone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)

Wenn Sie eine Haltverbotszone kurzfristig einrichten müssen, sollten Sie den Antrag persönlich stellen.

Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, erhalten Sie von der zuständigen Stelle eine Anordnung, die Angaben darüber enthält, wie der betreffende Bereich gekennzeichnet werden muss.

Sie dürfen die Verkehrszeichen erst aufstellen, nachdem Ihnen die Anordnung der Straßenverkehrsbehörde vorliegt.

Haben Sie ein Unternehmen mit Ihrem Umzug beauftragt, übernimmt dieses in der Regel die Beschaffung, Aufstellung und Entfernung der Haltverbotsschilder.

FRIST

Haltverbotsschilder müssen etwa vier Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden.

KOSTEN

Die Gebühren sind je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich und richten sich nach der gültigen Gebührenordnung.

Bitte informieren Sie sich über die genaue Höhe direkt bei Ihrer Gemeinde beziehungsweise Ihrem Landratsamt.

SONSTIGES

Sollten am Tag des Umzugs trotz aufgestellter Schilder im Bereich der Haltverbotszone Fahrzeuge abgestellt und damit der Umzug behindert werden, besteht die Möglichkeit, die Fahrzeuge auf Kosten der Halters abschleppen zu lassen.

RECHTSGRUNDLAGE

§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis)