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Heiratsurkunde

EINLEITUNG

Eine Bescheinigung als amtlichen Nachweis über die geschlossene Ehe erhalten die Ehegatten vom Standesbeamten nach der standesamtlichen Trauung. Daneben können sich die Ehegatten Heiratsurkunden in der von ihnen benötigten Anzahl ausstellen lassen.

Besteht später Bedarf an weiteren Heiratsurkunden (z.B. in Rentenangelegenheiten oder wegen der Ausstellung neuer Ausweispapiere), können diese jederzeit noch beantragt werden.

Die Heiratsurkunde beweist dabei nur die Tatsache der Eheschließung mit Zeit- und Ortsangabe, jedoch nicht, ob die Ehe noch besteht und welchen Familiennamen die Eheleute führen. Der Familienname ergibt sich nur aus einer Abschrift aus dem Familienbuch.

Die persönlichen Daten der Personenstandsbücher unterliegen dem Datenschutz. Heiratsurkunden können daher nur für Personen ausgestellt werden, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Heiratsurkunde nur dann, wenn sie ein besonderes rechtliches Interesse nachweisen (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

ZUSTAENDIG

das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen wurde

ABLAUF

Sie müssen einen Antrag stellen. Bei allen Standesämtern können Sie den Antrag durch mündliche Vorsprache stellen und die Urkunden persönlich abholen. Die Urkundenbestellung kann auch telefonisch oder per Fax erfolgen, wobei hier jeweils mit dem Standesamt noch geklärt werden muss, ob die Urkunde zugesandt oder abgeholt werden soll und wie die Gebühren bezahlt werden (z.B. durch Überweisung oder bei der Abholung). Manche Gemeinden und Städte bieten inzwischen auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.

Werden die Urkunden nicht von der berechtigten Person, sondern einem Vertreter beantragt beziehungsweise abgeholt, muss dieser eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

UNTERLAGEN

  • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis/Reisepass
  • gegebenenfalls schriftliche Vollmacht der antragsberechtigten Person
  • unter Umständen: Angabe des Tages der standesamtlichen Trauung
  • gegebenenfalls: Nachweis des rechtlichen Interesses

KOSTEN

  • Heiratsurkunde (erstes Exemplar): 7 Euro
  • bei gleichzeitiger Bestellung kostet jedes weitere Exemplar: 3,50 Euro

RECHTSGRUNDLAGE