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Organspende

EINLEITUNG

Etwa 50.000 Menschen leben in Deutschland mit einer künstlichen Niere. Über 12.000 von ihnen stehen auf der Warteliste für eine Nierentransplantation.

Jährlich erleiden mehr als 2.000 Menschen, darunter Kinder und Jugendliche, das Endstadium schwerster Leber-, Herz- oder Lungenerkrankungen. Ihr Leben kann nur mithilfe einer Organverpflanzung gerettet werden, zumal es eine langfristige Ersatztherapie (wie die Behandlung mit der künstlichen Niere) nicht gibt.

Mit einem Organspendeausweis können Sie

  • einer Organentnahme nach dem Tod zustimmen,
  • ihr widersprechen,
  • die Zustimmung auf bestimmte Organe beschränken und
  • die Entscheidung auf Angehörige oder Personen Ihres Vertrauens übertragen.

Wenn Sie einen Organspendeausweis ausfüllen, werden Ihre persönlichen Daten nicht registriert, sodass Sie Ihre Entscheidung jederzeit ändern können, indem Sie einen neuen Ausweis ausfüllen.

Die allgemeine Feststellung des Todes bei Stillstand von Atmung und Herzschlag kann von jedem Arzt vorgenommen werden. Die Diagnose "Hirntod" als Voraussetzung für eine Organspende ist an verbindliche, besonders strenge Richtlinien geknüpft. Sie muss von zwei erfahrenen Intensivmedizinern nach genauen klinischen und apparativen Untersuchungen dokumentiert werden.

Nähere Informationen dazu geben die Deutsche Stiftung Organtransplantation und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

VORAUSSETZUNG

Für die Einwilligung und die Übertragung der Entscheidung zur Organspende müssen Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. Den Widerspruch zur Organspende können Sie ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erklären.

ABLAUF

Auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit und Soziales können Sie den Organspendeausweis herunterladen, ausdrucken und dann selbst ausfüllen. Sie erhalten den Organspendeausweis außerdem in vielen Apotheken und bei den meisten Ärzten.

Die Einwilligung zur Organspende kann auch auch auf einem formlosen Blatt festgelegt werden. Es ist empfehlenswert, mit Ihren nahen Angehörigen über Ihre Einstellung zur Organspende zu sprechen.

Tragen Sie Ihren Organspendeausweis möglichst zusammen mit Ihren anderen Ausweispapieren immer mit sich. Dort wird er bei Bedarf am ehesten gefunden.

Sie können Ihren Ausweis aber auch bei nahen Angehörigen oder einer anderen Vertrauensperson, die bei einem Unfall informiert wird, aufbewahren.

FRIST

Ihr Organspendeausweis bleibt so lange gültig, wie Sie es wünschen.

Sollten Sie Ihre Einstellung zur Organspende ändern, können Sie jederzeit Ihren alten Organspendeausweis vernichten und eventuell einen neuen, beispielsweise mit einer geänderten Zustimmung zur Entnahme bestimmter Organe, ausfüllen.

KOSTEN

Der Organspendeausweis ist kostenlos.

SONSTIGES

Manche Menschen wollen ihren Körper oder ihre Organe nach dem Tode der Ausbildung zukünftiger Ärzte, der ärztlichen Weiterbildung und der medizinisch-wissenschaftlichen Forschung zur Verfügung stellen. Angehörige wissen meist über die letztwillige Verfügung des Verstorbenen zu einer Organ- oder Körperspende Bescheid. Informieren Sie sich bei dem jeweiligen Institut so früh wie möglich über die Formalitäten, die sich aus der Körper- oder Organspende Ihres Angehörigen ergeben. Die Überführung der Leiche und deren spätere Bestattung wird von dem entsprechenden Institut übernommen.

Derartige Vereinbarungen mit anatomischen Instituten können nicht durch Angehörige widerrufen werden.

RECHTSGRUNDLAGE

§§ 1 – 7 Transplantationsgesetz (TPG)