=> Verfahren - Auswahl

Wunschkennzeichen

EINLEITUNG

Normalerweise wird Ihnen bei der Zuteilung eines Kennzeichens eine Buchstaben- und Zahlenkombination zugeteilt, auf die Sie keinen Einfluss haben.

Wünschen Sie jedoch eine Buchstabenkombination, die beispielsweise Ihre Anfangsbuchstaben oder die Ihres Partners wiedergibt oder eine Abkürzung Ihrer Firma ist, können Sie ein solches Kennzeichen als Wunschkennzeichen im Rahmen der Verfügbarkeit beantragen.

ZUSTAENDIG

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen oder wenn Ihr Betriebssitz in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen oder wenn Ihr Betriebssitz in einem Landkreis liegt: das Landratsamt

ABLAUF

Ein Wunschkennzeichen können Sie bei den meisten Zulassungsbehörden persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet reservieren beziehungsweise anmelden.

KOSTEN

  • 10,20 Euro
  • für eine Vorabreservierung: zusätzlich 2,60 Euro
  • gegebenenfalls zusätzlich 0,30 Euro bei der Verwendung von Klebesiegeln

SONSTIGES

Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Wunschkennzeichens besteht nicht.

RECHTSGRUNDLAGE