Bürgermeisterwahl

Veranstalter:

Gemeinde Oftersheim - Wahlamt

Ort:

Einrichtungen der Gemeinde Oftersheim

Wahltermine

Der Gemeinderat hat die Bürgermeisterwahl der Gemeinde Oftersheim wegen Ablauf der Amtszeit des amtierenden Bürgermeisters am 31.10.2022 unter Berücksichtigung des § 47 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) auf Sonntag, 18.09.2022, festgesetzt.

Als Wahltermin für eine etwaige Neuwahl wurde der Sonntag, 02.10.2022, festgesetzt.

 

Zugelassene Bewerbungen

Am Dienstag, 23.08.2022, hat der Gemeindewahlausschuss in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl 2022 entschieden. Alle eingereichten Bewerbungen wurden zugelassen, sodass mit Herrn Jens Geiß, Herrn Pascal Seidel und Herrn Samuel Speitelsbach drei Bewerber auf dem amtlichen Stimmzettel stehen werden. Die zugelassenen Bewerber wurden am 26.08.2022 im gemeindlichen Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht.

 

Hygienemaßnahmen in den Wahllokalen

Um auch in Corona-Zeiten eine sichere Wahl zu gewährleisten, werden die Hygienemaßnahmen am Wahltag in den Wahllokalen erhöht. Wie schon bei der Landtags- und der Bundestagswahl im vergangenen Jahr werden wieder alle Wahlhelfer*innen mit Schutzmasken, Desinfektionsmitteln und Plexiglasschutzwänden ausgerüstet. Den Wahlhelfer*innen wird außerdem im Vorfeld ein kostenloser Schnelltest zur Verfügung gestellt.

Im Wahllokal stehen Einwegkugelschreiber in ausreichender Menge zur Verfügung. Allerdings wird den Wahlberechtigten empfohlen, einen eigenen Kugelschreiber zum Urnengang im Wahllokal mitzubringen.

 

Wahlbezirke und Wahllokale

Aufgrund des urlaubs- und pandemiebedingt stark angestiegenen Briefwähleranteils wurden für die Gemeinde Oftersheim – wie bereits bei der Landtagswahl und der Bundestagswahl im vergangenen Jahr – sieben allgemeine Wahlbezirke und sechs Briefwahlbezirke gebildet.

 

  • Wahlbezirk 01: Rose-Saal, Mannheimer Str. 95
  • Wahlbezirk 02: Karl-Frei-Sporthalle, Hardtwaldring 16
  • Wahlbezirk 03: Karl-Frei-Sporthalle, Hardtwaldring 16
  • Wahlbezirk 04: Roland-Seidel-Halle, Freiherr-vom-Stein-Str. 16
  • Wahlbezirk 05: Roland-Seidel-Halle, Freiherr-vom-Stein-Str. 16
  • Wahlbezirk 06: Roland-Seidel-Halle, Freiherr-vom-Stein-Str. 16
  • Wahlbezirk 07: Siedlerheim, Am Kuhbrunnenweg 1

 

  • Briefwahlbezirk 1: Verwaltungsgebäude, Bürgersaal, Eichendorffstr. 2
  • Briefwahlbezirk 2: Verwaltungsgebäude, Gewölberaum, Eichendorffstr. 2
  • Briefwahlbezirk 3: Gemeinschaftshaus, Mannheimer Str. 59, EG
  • Briefwahlbezirk 4: Kindertagesstätte Fohlenweide, Fohlenweide 20
  • Briefwahlbezirk 5: Albert-Schweitzer-Kindertagesstätte, Albert-Schweitzer-Str. 43
  • Briefwahlbezirk 6: Roland-Seidel-Halle, Freiherr-vom-Stein-Str. 16

 

Auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben, das allen Wahlberechtigten bis 28.08.2022 zugestellt wurde, ist vermerkt, in welchem Wahlbezirk und welchem Wahllokal jede*r Wahlberechtigte seine*ihre Stimme abgeben kann. Mit Ausnahme des Siedlerheims sind alle Wahllokale rollstuhlgerecht.

 

Stimmabgabe im Wahllokal

Zur Stimmabgabe im Wahllokal sind das Wahlberechtigungsschreiben und ein gültiger Personalausweis/Reisepass mitzubringen. Jede*r Wahlberechtigte hat eine Stimme zu vergeben.

Sie können entweder einen Bewerber, dessen Name im Stimmzettel vorgedruckt ist, oder eine andere wählbare Person wählen. Wollen Sie einen Bewerber wählen, dessen Name im Stimmzettel vorgedruckt ist, so setzen Sie in das Kästchen hinter dem Namen ein Kreuz oder vergeben Sie Ihre Stimme über eine ausdrückliche Kennzeichnung auf sonst eindeutige Weise. Es muss klar und eindeutig erkennbar sein, welchem Bewerber Sie Ihre Stimme geben wollen.

Wollen Sie eine andere wählbare Person wählen, so tragen Sie deren Namen mit weiteren Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung dieser Person in die freie Zeile ein. Auch in diesem Fall muss zweifelsfrei ersichtlich sein, welche Person Sie wählen möchten.

Wie bei den vorangegangenen Bürgermeisterwahlen wird es auch bei dieser Wahl keine Stimmzettelumschläge geben. Der Stimmzettel wird also nach dem Ausfüllen in einer Wahlkabine des Wahlraums zur Wahrung des Wahlgeheimnisses so gefaltet, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist und danach in die Wahlurne geworfen.

 

Öffnungszeiten der Wahllokale

Die Wahllokale sind am kommenden Wahlsonntag, 18.09.2022, von 08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet.

 

Ermittlung und Präsentation der Wahlergebnisse

Nach Beendigung der Wahlhandlung erfolgt in den Wahlbezirken die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse. Die Ergebnisse der einzelnen Wahlbezirke werden nach 18.00 Uhr zusammengetragen, fortwährend aktualisiert und sowohl im großen Saal des Rettungszentrums als auch virtuell über die Gemeindewebsite www.oftersheim.de präsentiert. 

Einfach auf den nachfolgenden Link klicken: Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl.

Mit der Feststellung des vorläufigen amtlichen Wahlergebnisses durch den Gemeindewahlausschuss dürfte um ca. 18.45 Uhr zu rechnen sein. Die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses findet ab 18.00 Uhr im großen Saal des Rettungszentrums, Eichendorffstraße 34, statt. Im Rettungszentrum werden dann auch dem gewählten Bürgermeister die offiziellen Glückwünsche der Gemeinde übermittelt – gesetzt den Fall, dass keine Neuwahl, sprich ein zweiter Wahlgang, erforderlich ist.

 

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Bisher haben knapp 2.250 Wahlberechtigte davon Gebrauch gemacht, was einen Rekordstand darstellt und vor dem Hintergrund der aktuellen pandemischen Lage sehr positiv ist. Per Briefwahl zu wählen, ist der bequemste und mit Blick auf die Pandemie der risikoärmste Weg, seine Stimme abzugeben. Nachfolgend werden diverse Fragen zur Briefwahl beantwortet:

 

Bis wann kann ich einen Antrag stellen?

Wahlberechtigte, die per Briefwahl abstimmen möchten, können entsprechende Anträge mittels ausgefülltem und unterschriebenem Wahlbenachrichtigungsschreiben, per E-Mail oder Fax bis Freitag, 16.09.2022, 18.00 Uhr, beim Wahlamt stellen. Im Falle einer Beantragung per E-Mail oder Fax müssen Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angegeben werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Samstag, 17.09.2022, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt!

Zur Entgegennahme von Wahlscheinanträgen bzw. Erteilung von Auskünften stehen die Mitarbeiterinnen des Wahlamtes neben den allgemeinen Öffnungszeiten am Wahlwochenende zusätzlich wie folgt zur Verfügung:

  • Freitag, 16.09.2022, von 08.00 bis 18.00 Uhr
  • Samstag, 17.09.2022, von 10.00 bis 12.00 Uhr
  • Sonntag, 18.09.2022, von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr

 

Wie kann ich einen Antrag stellen?

 

Antragstellung über die Gemeindewebsite

Neben den o.g. schriftlichen Antragsoptionen (mittels ausgefülltem und unterschriebenem Wahlbenachrichtigungsschreiben, per E-Mail oder Fax) können Briefwahlunterlagen auch bei dieser Wahl wieder bequem virtuell durch Aufruf des nachfolgenden Links „Wahlscheinantrag zur Bürgermeisterwahl“ bis Donnerstag, 15.09.2022, 12.00 Uhr, bestellt werden. Dieser Dienst steht – von einzelnen Wartungsarbeiten des Kommunalen Rechenzentrums KOMM.ONE abgesehen – rund um die Uhr zur Verfügung.

 

Antragstellung per QR-Code

Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein QR-Code, der mit dem Smartphone gescannt werden kann. Sofort wird man auf eine Seite umgeleitet, auf der die persönlichen Daten – mit Ausnahme des Geburtsdatums – bereits befüllt sind und man mit wenigen, leichtverständlichen Schritten seine Briefwahlunterlagen bestellen kann. Dieser Dienst steht ebenfalls bis Donnerstag, 15.09.2022, 12.00 Uhr, zur Verfügung.

 

Persönliche Antragstellung im Rathaus

Briefwahlunterlagen können auch persönlich beim Wahlamt (Bürgerbüro im Rathaus) beantragt werden – möglichst nach Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail (06202/597-0, wahlamt@oftersheim.de) oder per virtueller Terminbuchung über die Gemeindewebseite.

 

Wann und wie erhalte ich die beantragten Briefwahlunterlagen?

Der beantragte Wahlschein samt Briefwahlunterlagen wird unverzüglich per Bote an die Wohnanschrift zugestellt. Der rote Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG entgeltfrei befördert.

Er sollte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag,15.09.2022) an das Wahlamt zurückgesandt werden. Am Wahlsonntag können Wahlbriefe bis spätestens 18.00 Uhr in den Rathausbriefkasten, Mannheimer Straße 49, eingeworfen werden.

Mit Blick auf den urlaubs- und pandemiebedingt starken Anstieg des Briefwahlanteils steht ein zusätzlicher grüner Briefkasten im Zugangsbereich des Rathauses bereit, der ausschließlich für den Einwurf von Briefwahlunterlagen und Wahlscheinanträgen vorgesehen ist.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt (Tel. 06202/597-0 oder per E-Mail wahlamt@oftersheim.de).

 

Was muss ich beim Ausfüllen des Wahlscheins beachten?

Bitte achten Sie beim Ausfüllen des Wahlscheins darauf, ihn auch zu unterschreiben. Bei fehlender Unterschrift auf dem Wahlschein ist der Wahlbrief zurückzuweisen, deshalb bittet das Wahlamt um entsprechende Sorgfalt. Wahlberechtigte, die nicht lesen können oder durch körperliche Beeinträchtigung gehindert sind, ihre Stimme abzugeben, können sich einer Vertrauensperson bedienen. Diese muss die Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl unterzeichnen.

 

Wie bereite ich die Briefwahlunterlagen nach dem Wählen für den Rückversand vor?

  1. Lediglich der ausgefüllte Stimmzettel ist in den übersandten hellblauen Stimmzettelumschlag zu legen.
  2. Der zugeklebte hellblaue Stimmzettelumschlag mit dem innenliegenden Stimmzettel und der ausgefüllte und unterschriebene Wahlschein sind in den roten Wahlbriefumschlag zu stecken.
  3. Dieser wiederum wird ebenfalls zugeklebt und entweder per Post an das Wahlamt der Gemeindeverwaltung geschickt oder in den Rathausbriefkasten eingeworfen.

Jedem Briefwahlpaket liegt ein Merkblatt bei, das einfach, schrittweise und mit Bildern versehen erklärt, wie das Wählen per Briefwahl funktioniert.