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Das Grundbuchamt informiert (25.1.06)

Rubrik:

Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung

Vermessung

Vermessung

Nachholung ausgesetzter Abmarkungen aus den Veränderungsnachweisen Nr. 2001/8 (Baulandumlegung „Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West“), 2004/26, 2005/2 und 2005/14.

Die Eigentümer der Flurstücke 6185, 6285 – 6295, 6298 – 6358, 6389 – 6472, 6487, 6487/1, 6502 – 6570, 6573 – 6593, 6596 – 6631, 6637 – 6649, 6658 – 6764, 6766 – 6943 und 6985 der Gemarkung Oftersheim werden hiermit davon unterrichtet, dass

in der Zeit vom 08.04.2005 bis zum 28.02.2006

an den oben genannten Flurstücken Liegenschaftsvermessungen aufgrund des Vermessungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (VermG) vorgenommen wurden/werden.

Bei den aufgeführten Flurstücken wurde/wird die nach § 7 Nr. 4 der Verordnung des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Vermessungsgesetzes für Baden-Württemberg (DVOVermG) ausgesetzte Abmarkung der Flurstücksgrenzen nachgeholt. Die Flurstücksgrenzen wurden/werden mit Kunststoffgrenzmarken oder Grenzbolzen vermarkt.