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Bauen in Oftersheim "Baugebiet Nord-West" (1.6.08)

Rubrik:

Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung
Gemeinde Oftersheim - Rechnungsamt

Bauen in Oftersheim

Bauen in Oftersheim

Vergabe gemeindeeigener Bauplätze im Neubaugebiet "Nord-West"

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 7.10.2003 die Richtlinien über die Vergabe gemeindeeigener Bauplätze im Neubaugebiet "Nord-West" beschlossen. Bewerbungen auf die Zuteilung eines Bauplatzes können ab sofort beim Bürgermeisteramt Oftersheim eingereicht werden. Hierzu ist der hier verlinkte PDF-Vordruck zu verwenden (auch im Vordruckdepot abrufbar).

Nähere Auskünfte erteilen Herr Mann, Tel. 597-140.

Richtlinien über die Vergabe gemeindeeigener Bauplätze im Neubaugebiet „Nord-West“

Zuteilungskriterien / Vergabereihenfolge

Zuteilungskriterien nach Familienstand und Einkommen:

Die Gemeinde vergibt die Baugrundstücke an Familien/Bewerber mit mindestens 1 Kind unter 18 Jahren das im Haushalt des Bewerbers lebt Kinder über 18 Jahre werden berücksichtigt, wenn für sie Kindergeld gewährt wird und sie im Haushalt des Bewerbers leben.

Vorrangige Reihenfolge der Zuteilung:

1. an hier wohnhafte Bewerber, die die obigen Kriterien erfüllen
2. an auswärts wohnende Bewerber, die die obigen Kriterien erfüllen

Weitere Vergaberegelung bzw. Reihenfolge:

Wenn die Zahl der diese Richtlinien erfüllenden Bauinteressenten die Zahl der zu vergebenden Baugrundstücke überschreitet, werden berücksichtigt:

1. Anzahl der Kinder
2. § 9 WoFG plus 30 %

Ausnahmen:

Der Gemeinderat behält sich vor, einige Grundstücke nach anderen als den hier festgelegten Kriterien zu vergeben, wenn dies im öffentlichen Interesse (erforderlicher Grundstückstausch, Sanierungszweck etc.) oder aus sonstigen Gründen geboten erscheint.

Zuteilungsausschluss:

Von der Zuteilung ist ausgeschlossen, wer bereits Wohnungseigentum, einen Bauplatz oder Bauerwartungsland besitzt.

Vorhandenes Wohneigentum stellt dann kein Vergabehindernis dar, wenn es z. B. wegen der Wohnungsgröße und der Zahl der Familienmitglieder verkauft und der Erlös zur Teilfinanzierung eingesetzt wird.

Verkaufspreise

Bauplatzpreise für Bewerber, die die obigen Richtlinien erfüllen:

a) Reihenhausgrundstücke: 310 €/qm plus Erschließungskosten

b) Einzel- oder Doppelhausgrundstücke: 330 €/qm plus Erschließungskosten

Bei mehr als einem Kind wird für das 2. Kind und 3. Kind ein Preisnachlass von
jeweils10 €/qm gewährt.

Erbbaurecht:

Ein Baugrundstück kann auf Antrag in der Form des Erbbaurechts (50 Jahre) vergeben werden, wenn die Einkommensgrenzen das Einkommen nach § 9 WoFG um nicht mehr als 30 % überschreitet. Der Erbbauzins beträgt 4 % des Bodenwertes. Bei 2 und mehr Kindern 3,5 %. Die Bei-träge und sonstige Kosten sind sofort zu bezahlen.

Besondere Bedingungen:

  • Mit dem Bauvorhaben muss innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages begonnen werden. Die Fertigstellung soll innerhalb eines Jahres nach Baubeginn erfolgen. Der Erwerber muss das Haus selbst beziehen.
  • Die Käufer dürfen das Grundstück innerhalb einer Frist von 10 Jahren ab Bezugsfertigkeit nur mit Zustimmung der Gemeinde Oftersheim veräußern. Die Eigentumsübertragung auf Ehegatten und Kinder ist unschädlich. Wird die Zustimmung erteilt, so hat der Käufer einen den tatsächlichen Grundstückswerten näher kommenden Aufpreis an die Gemeinde zu entrichten.
  • Die Gemeinde lässt sich entsprechende Rückkaufsrechte (lastenfreier Rückerwerb ohne Zwischenzinserstattung) im Falle der Nichteinhaltung dieser Voraussetzungen dinglich sichern.

Antragstellung:

Die Zuteilung von gemeindeeigenem Baugelände setzt jeweils einen schriftlichen Antrag beim Bürgermeisteramt voraus.